Tierschützer: Österreichs skurrilster Prozess

Tierschuetzer oesterreichs skurrilster Prozess
Tierschuetzer oesterreichs skurrilster Prozess(c) APA (Helmut Fohringer)
  • Drucken

Schon 29 Verhandlungstage lang stehen 13 Tierschützer wegen des „Mafiaparagrafen“ vor Gericht. Die (Straf-)Sache ufert aus und wird immer skurriler.

Das soll eine Verhandlung sein? Polizeischüler, die busweise ins Landesgericht Wiener Neustadt gefahren werden, um beim Prozess gegen 13 Tierschützer zuschauen zu können (und, so sagen böse Zungen, nicht allein den Sympathisanten der Angeklagten die Sitzplätze zu überlassen), bekommen definitiv einen falschen Eindruck. So sieht eine Verhandlung normalerweise nicht aus. So sieht eine Justizgroteske aus: skurrile Dialoge, eine augenscheinlich tiefe Kluft zwischen Richterin und Angeklagten. 29 Gerichtstage sind verstrichen, ein Prozessende ist nicht absehbar.

Den 13 Angeklagten – Erstangeklagter ist Martin Balluch (45), Obmann des Vereins gegen Tierfabriken – wird im Wesentlichen Mitgliedschaft in einer „kriminellen Organisation“ vorgeworfen. Die Anklage wendet den „Mafiaparagrafen“ (§278a Strafgesetzbuch) an, weil die Tierschützer in „Kampagnen“ etwa Textilhandelsketten zum Ausstieg aus dem Pelzverkauf bringen wollten. Dabei seien auch Buttersäureanschläge auf Geschäfte verübt worden. Doch eine gezielte Auseinandersetzung mit dem ohnedies schwer fassbaren Paragrafen erschließt sich Beobachtern nur mit viel Fantasie. Stimmungsmäßig und nach Meinung vieler Beobachter sind die Weichen in Richtung Verurteilung gestellt. „Das Gericht“, wie sich Richterin Sonja Arleth, in der dritten Personen sprechend, nennt, sagt nach wie vor: „Der Verfahrensausgang ist völlig offen.“ „So eine Lüge“, ruft in der jüngsten Sitzung am Donnerstag eine Angeklagte.

Kaum eine Frage der Verteidiger, kaum eine Frage der Angeklagten darf ohne Intervention durch „das Gericht“ gestellt werden. Der Zeuge Peter Graf, Geschäftsführer der Textilkette Kleider Bauer (sie war ab 2006 Ziel einer Anti-Pelz-Kampagne), wird von der Richterin gegen „nicht relevante“ Fragen abgeschirmt: „Herr Zeuge, es wird die Relevanz der Fragen geprüft, wenn Sie bitte abwarten und dann erst antworten.“ Der Zehntangeklagte ruft dazwischen. Und wird wegen ungebührlichen Benehmens „abgemahnt“ (im Fußballjargon wäre das die Gelbe Karte für die Nummer zehn).

„Rote Karte“ für zwei Angeklagte

Indessen kommt es beispielsweise zu diesem Dialog: Der Zweitangeklagte, dem ein Fragerecht zusteht, will wissen, ob Zeuge Graf die Budgetdaten des Konkurrenten Peek&Cloppenburg (P&C) beobachtet habe. Graf: „Ich kenne die Zahlen nicht.“ Ob dem Zeugen bekannt sei, dass diese Zahlen im Firmenbuch einsehbar seien, will der Angeklagte nun wissen. Der Zeuge bejaht. Nun fragt der Angeklagte im Stile eines geübten Verteidigers: „Hätten Sie also die Zahlen kennen können?“ Vom Zeugen kommt nun nicht das unausweichliche „Ja“, sondern: „Was hat das für eine Relevanz?“ Angeklagter: „Wollen Sie die Frage mit einer Gegenfrage beantworten?“ Richterin: „Die Frage ist beantwortet.“ Der Angeklagte: „Ich beantrage, dass die Frage beantwortet werden muss.“ Richterin: „Welche Frage? Stellen Sie die Frage noch einmal konkret.“ Angeklagter zum Zeugen: „Haben Sie die Zahlen von P&C beobachtet?“ Die Verteidigerriege, bestehend unter anderen aus Alexia Stuefer, Josef Phillip Bischof und Stefan Traxler, erklärt, der Angeklagte wolle darauf hinaus, dass P&C keine Umsatzeinbußen erlitten habe, obgleich auch gegen diesen Konzern eine Anti-Pelz-Kampagne geführt wurde.

Der Angeklagte (ausgerechnet er erinnert an die Anklageschrift): „Mir wird die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz von Betrieben vorgeworfen, also ist die Frage relevant.“ Richterin: „Der Zeuge hat die Frage bereits beantwortet.“ – Ein lautes „Nein“ aus vielen Kehlen. Dann stellt die Richterin selbst eine „offene“ Frage an den Zeugen, nämlich wie dieser die Konkurrenz beobachte. Die Antwort darauf ist ausholend. Der Dialog verliert sich im Nichts.

Indessen ruft die Nummer zehn wieder dazwischen, Fazit: Ausschluss aus der Verhandlung (Rote Karte) für diesen Tag. Später kassiert auch Nummer neun eine „Rote“. Am Schluss sagt die Richterin zum Zweitangeklagten: „Ich sehe, dass Sie in sich hineingrinsen.“ Und sie stuft die Sitzung, die sie leitet (nun nicht mehr in der dritten Person sprechend), so ein: „Seit ich bei der Justiz bin, habe ich so etwas noch nie erlebt – wie man hier agiert.“ Eine wichtige Bemerkung – auch für die staunenden Polizeischüler. Am Dienstag (1. Juni) geht das Ganze weiter.

Kommentar S. 33

AUF EINEN BLICK

Eine Bilanz des im Landesgericht Wiener Neustadt geführten Tierschützerprozesses (die Anklage wirft 13 Personen Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation vor, Strafdrohung bis zu fünf Jahre Haft) fällt nach 29 Verhandlungstagen durchwachsen aus: Die meisten Angeklagten sowie viele Beobachter gehen allein aufgrund des umfangreichen Vorverfahrens (Observationen, Peilsender etc.) von Verurteilungen aus. Das Gericht betont, es sei alles offen. Bis Ende Juli wird verhandelt, dann wird auf Herbst vertagt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.05.2010)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.