Wie geht es weiter?

Warum Bierlein noch länger regiert

EU leaders summit in Brussels
EU leaders summit in Brussels(c) REUTERS (FRANCOIS LENOIR)
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Wann tagt der neue Nationalrat, was gilt im Fall einer Wahlanfechtung, und wie wird die neue Regierung gebildet? Was in nächster Zeit geschieht.

Wien. Die Wahl ist geschlagen, aber auch jetzt bleibt es spannend. Wie geht es nun mit der Stimmenauszählung, der Regierung und dem Nationalrat weiter? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

1. Wann steht das endgültige Wahlergebnis fest?

Am Montag startet um neun Uhr die Auszählung der Briefwahlkarten. Erst am Donnerstag werden jene Wahlkarten ausgezählt, die am Sonntag direkt im Wahllokal (aber außerhalb des eigenen Regionalwahlkreises) abgegeben wurden. Am 16. Oktober tagt die Bundeswahlbehörde und beschließt das amtliche Wahlergebnis. Danach haben mehrfach gewählte Kandidaten 48 Stunden Zeit, um zu erklären, welches Mandat (Bundes-, Landes- oder Regionalliste) sie annehmen. Je nachdem rücken andere Parteifreunde in den Nationalrat nach.

2. Was passiert, wenn jemand die Wahl anficht?

Innerhalb von vier Wochen nach der Sitzung der Bundeswahlbehörde kann die Nationalratswahl angefochten werden. Das neue Parlament darf aber in der Zwischenzeit tagen und Beschlüsse fällen. Selbst, wenn einer Wahlanfechtung stattgegeben wird, bleiben die Mandatare so lang im Amt, bis der Urnengang erneut durchgeführt wurde. Eine Nationalratswahl muss auch nicht unbedingt bundesweit wiederholt werden, wie es bei der Bundespräsidentenwahl 2016 war. Gab es nur in einem Regionalwahlkreis Fehler, wird der Urnengang auch nur dort wiederholt.

3. Wann tritt der neue Nationalrat erstmals zusammen?

Die konstituierende Sitzung findet am 23. Oktober statt. Dann müssen auch die Nationalratspräsidenten neu gewählt werden. Bis 23. Oktober bleiben übrigens die bisherigen Abgeordneten im Amt. Sie könnten also in alter Besetzung auch noch nach der Wahl tagen und Gesetze beschließen. In der Praxis passiert das aber nicht.

4. Welche Folgen hat die Wahl für die Regierung?

Grundsätzlich gar keine, denn die Regierung wird ja nicht gewählt. Traditionell bietet aber die Regierung nach der Nationalratswahl dem Bundespräsidenten den Rücktritt an. Das will die Ministerriege rund um Kanzlerin Brigitte Bierlein am Dienstag auch machen. Ebenso traditionell nimmt die Hofburg den Rücktritt nicht an, sondern bittet die Regierung, so lang im Amt zu bleiben, bis es eine neue gibt.

5. Bis wann muss eine neue Regierung stehen?

Es gibt keinerlei Frist dafür. Die Parteien dürfen so lang miteinander verhandeln, so lang sie wollen. Man benötigt dafür auch nicht unbedingt einen Auftrag zur Regierungsbildung, den der Bundespräsident aber traditionell dem Chef der stimmenstärksten Partei gibt. Am Ende benötigt eine Regierung jedenfalls den Sanktus des Staatsoberhaupts: Er ernennt den Kanzler und auf dessen Vorschlag hin dann auch die Minister.

6. Was gilt bei einer Dreierkoalition oder einer Minderheitsregierung?

Im Grunde ist es egal, wie viele Parteien an einer Regierung beteiligt sind, solang sie eine Mehrheit im Nationalrat (mindestens 92 Mandatare) hinter sich hat. Zu beachten wäre bei einer Dreierkoalition, dass es trotzdem nur einen Kanzler und einen Vizekanzler geben kann. Für einen Parteichef bliebe also nur ein „normaler“ Ministerposten über. Eine Minderheitsregierung würde sich für jedes Gesetz eine andere Mehrheit im Nationalrat suchen. Und vor allem müsste sie durch Deals mit der Opposition verhindern, dass sie über einen Misstrauensantrag stolpert.

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