Kumulationsprinzip

Millionenstrafen für Formfehler sind zu viel

Gesetzesverstöße bei der Beschäftigung von Ausländern werden mit Strafen mal Zahl der Arbeitskräfte geahndet.
Gesetzesverstöße bei der Beschäftigung von Ausländern werden mit Strafen mal Zahl der Arbeitskräfte geahndet.(c) Clemens Fabry
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Nachdem der Gerichtshof der EU verboten hat, vier Andritz-Manager wegen Verstöße gegen Formvorschriften mit sehr hohen Strafen zu belegen, müssen viele Sanktionen im Verwaltungsrecht hinterfragt werden.

Luxemburg/Wien. Hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) das Ende des ungeliebten Kumulationsprinzips eingeläutet? Jenes Grundsatzes also, wonach mehrfache gleichartige Verstöße gegen das Verwaltungsstrafrecht nicht mit nur einer Strafe geahndet werden, sondern mit addierten Strafen für jeden einzelnen Verstoß? Diese Frage wird unter Juristen heftig diskutiert, seit der Gerichtshof in Luxemburg exorbitante Geldstrafen gegen vier Manager des Maschinenbauers Andritz für unzulässig erklärt hat.

Neun Jahre Ersatzhaft drohte

Die Strafen hatten es wirklich in sich: Jeder der vier sollte fünf Mio. Euro zahlen. Sie hatten zu verantworten, dass bei Reparaturarbeiten an einer Kesselanlage 200 kroatische, serbische und bosnische Arbeitskräfte eingesetzt wurden, ohne dass die erforderlichen Beschäftigungsbewilligungen eingeholt und die Lohnunterlagen an Ort und Stelle bereitgehalten worden wären. Wie üblich sollten die Strafen in Ersatzhaft verwandelt werden, falls ein Missetäter sie nicht bezahlen könnte. Das hätte 3336 Tage ergeben, mehr als neun Jahre. Zum Drüberstreuen sollte auch noch ein Verfahrenskostenbeitrag von 20% der Strafen hinzukommen, also jeweils noch eine Million Euro. Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Manager mit ihren Beschwerden beim Landesverwaltungsgericht Steiermark unterliegen sollten.

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