Quergeschrieben

Achtung der Menschenwürde ist Grundlage der Menschenrechte

Eine wichtige Aufgabe für eine neue Regierung wäre, die Unantastbarkeit der Menschenwürde endlich in der österreichischen Verfassung zu verankern.

Gastkommentare und Beiträge von externen Autoren müssen nicht der Meinung der Redaktion entsprechen.

>>> Mehr aus der Rubrik „Quergeschrieben"

Irritierend für Leserinnen und Leser, peinlich für den Autor: ein Fehlverhalten anzuprangern, in der Kritik dann aber selbst einen ziemlichen Schnitzer einzubauen. Deutsches und Schweizer Grundgesetz, EU-Menschenrechtskonvention, UNO-Menschenrechtscharta, Debatten im Nationalrat, Vorschläge der Zivilgesellschaft sowie karitativer und Non-Profit-Organisationen habe ich in meinem letzten „Quergeschrieben“ zum Artikel 2 der österreichischen Bundesverfassung verdichtet. Doch die Unteilbarkeit der Menschenwürde ist nicht im Artikel 2 und auch in keinem anderen Artikel ausdrücklich verankert. Leider. Dass die Würde des Menschen unantastbar ist, unabhängig von Herkunft, Nationalität, Alter, sexueller Ausrichtung, Hautfarbe, Religion, Vermögensstand und Weltanschauung muss für Politiker aller Couleur selbstverständliche Handlungs- und Diskussionsgrundlage sein. An meiner grundsätzlichen Argumentation ändert sich daher nichts: Generalverdächtigungen von Migrantinnen und Migranten, hämische Herabwürdigung Andersdenkender, sexistische Verächtlichmachung etwa parteispendender Milliardärinnen haben auch in härtesten politischen Auseinandersetzungen nichts zu suchen.

Was immer die Wahlmotive letztlich waren, die SPÖ und FPÖ derart krachende Verluste eingebrockt und die Liste Jetzt aus dem Nationalrat gekickt haben: Vielleicht wollten die Österreicherinnen und Österreicher mit ihrer Stimmabgabe nicht nur dem Ibiza- und Spesenskandal, der Kleptokratie und Postenschacherei, sondern auch politischen Untergriffen eine deutliche Absage erteilen. Grüne wie Neos haben der letztlich stimmenstärksten ÖVP mit inhaltlichen Argumenten, nicht mit persönlichen Attacken Paroli geboten – und dazugewonnen.

Zwar wurde die Europäische Menschenrechtskonvention von allen EU-Staaten ratifiziert und durch den Lissaboner Vertrag auch für Österreich verbindlich: Im Kapitel I, Art. 1 heißt es, dass die Würde des Menschen unantastbar und zu achten und zu schützen sei. Im Kapitel II, Art. 17 geht es um das Recht, „rechtmäßig erworbenes Eigentum zu besitzen, zu nutzen, darüber zu verfügen und es zu vererben“, Kapitel III garantiert in mehreren Artikeln die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz, Nichtdiskriminierung, Vielfalt der Kulturen, Religionen und Sprachen, Gleichheit von Männern und Frauen, Rechte von Kindern, älteren Menschen, Menschen mit Behinderung.

Dennoch wäre es eine lohnende Aufgabe für eine neue Bundesregierung, mit Zustimmung aller Parlamentsparteien den Schutz der Menschenwürde endlich auch in der österreichischen Bundesverfassung zu verankern. Denn wie die Caritas beklagt: „Ein großer Mangel in der österreichischen Bundesverfassung ist, dass die Achtung und der Schutz der Menschenwürde keine explizite Erwähnung finden. Die Grundlage der Menschenrechte ist die Achtung der Menschenwürde. Und sie wird oft schon verletzt,bevor es zu einer handfesten Menschenrechtsverletzung kommt.“

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.