Meldepflicht für Krypto-Branche

Prävention der Geldwäsche betrifft bald auch Kryptogeld.

Wien. Ab 10. Jänner 2020 müssen sich auch Anbieter von Finanzdienstleistungen rund um Kryptowährungen bei der Finanzmarktaufsicht (FMA) registrieren lassen, teilte die FMA am Montag mit. Grund dafür seien die neuen Regeln der fünften Geldwäsche-Richtlinie der EU. Die Einbeziehung virtueller Währungen in das Regime zur Prävention der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung sei ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Geldwäscherei und trage zu fairen Wettbewerbsbedingungen zwischen Anbietern analoger und digitaler Finanzdienstleister bei, so die FMA. (APA/red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.10.2019)

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