Sollten die beiden Wahlsieger zusammenfinden, müssten sie ohne Mehrheit im Bundesrat regieren. Das dürfte zu Verzögerungen bei Gesetzen führen. Dass die Länderkammer eine Novelle verhindert, gab es hingegen nur selten.
Wien. Vergeblich versuchten die beiden Frauen, die Hand ihres Kollegen auf der Abgeordnetenbank herunterzudrücken. Es könne doch nicht sein, dass es im Bundesrat eine Mehrheit gegen die Regierung gebe, meinten die zwei ÖVP-Abgeordneten – und glaubten an einen Fehler des freiheitlichen Mandatars. Dieser stemmte trotz des Widerstands der Kolleginnen seinen Arm bei der Abstimmung in die Höhe. „Wenn der Arnold Schwarzenegger hinter mir gesessen wäre und mir die Hand hinuntergedrückt hätte – das wäre etwas anderes gewesen“, scherzte er danach.
Es war April 2005, und der inzwischen verstorbene Abgeordnete John Gudenus (übrigens Vater von Johann Gudenus) hatte im Bundesrat soeben mit Rot und Grün für Neuwahlen gestimmt. Es war ein symbolischer Beschluss kurz nach der orange-blauen Parteispaltung, aber nicht mehr. Schließlich ist für Neuwahlen allein der Nationalrat zuständig. Doch bei normalen Gesetzen kann der Bundesrat dem Nationalrat sehr wohl Steine in den Weg legen.