Swap-Prozess

OGH bestätigt Schuldspruch gegen Ex-Bürgermeister Schaden

Salzburgs Ex-Bürgermeister Heinz Schaden
Salzburgs Ex-Bürgermeister Heinz SchadenAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Ein Fünf-Richter-Senat hat im Salzburger Swap-Prozess die erstinstanzlichen Schuldsprüche bestätigt. Ein Strafmaß wurde zudem erhöht.

Ein Fünf-Richter-Senat des Obersten Gerichtshofs (OGH) hat entschieden - und im Salzburger Swap-Prozess die erstinstanzlichen Schuldsprüche des Landesgerichts Salzburg bestätigt. Sämtliche Nichtigkeitsbeschwerden der wegen Untreue Verurteilten rund um Ex-Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) und den früheren Finanzlandesrat Othmar Raus (SPÖ) wurden am Dienstag verworfen. Großteils wurden auch den Berufungen keine Folge geleistet.

Es bleibt daher bei drei Jahren Haft für Schaden, davon ein Jahr unbedingt. Bestätigt wurde auch die zweijährige Freiheitsstrafe für den ehemaligen Finanzabteilungsleiter Eduard Paulus, davon sechs Monate unbedingt.

In Stattgebung einer Strafberufung der Staatsanwaltschaft erhöhte der Richter-Senat unter dem Vorsitz von Rudolf Lässig jedoch die über Raus verhängte Strafe. Statt zwei Jahre teilbedingt setzte es für den langjährigen Landesrat zweieinhalb Jahre, wovon zehn Monate unbedingt ausgesprochen wurden.

Schaden: „Mein Bestreben war immer das Wohl der Stadt“ 

Schaden hatte noch am Dienstag, dem ersten Tag der Verhandlung im Wiener Justizpalast, in seinem Schlusswort beteuert: „Mein Bestreben war immer das Wohl der Stadt." 1992 sei er in die Salzburger Kommunalpolitik eingestiegen: „Die Stadt war damals bankrott." Im Lauf seiner politischen Karriere habe er „dazu beigetragen, die Stadt zu sanieren". Die „Unterstellung", er habe mit Raus eine Vereinbarung zur Übernahme des Schadens aus den Salzburger Swap-Geschäften geschlossen, nannte Schaden „eine völlig irrationale Annahme".

(APA)

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