Insolvenzschutz

Wenn eine Pleite den Urlaub ruiniert

Gestrandete Passagiere nach der Thomas-Cook-Pleite – hier auf dem Flughafen Dalaman (Türkei).
Gestrandete Passagiere nach der Thomas-Cook-Pleite – hier auf dem Flughafen Dalaman (Türkei).REUTERS
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Die Thomas-Cook-Pleite zeigt, wie wichtig eine Absicherung für den Insolvenzfall ist. Aber für welche Reisen gilt so ein Schutz? Und was ist dabei sonst noch zu beachten?

Wien. Flug verspätet oder gestrichen? Austrian-Airlines-Passagiere auf dem Flughafen Wien, denen das dieser Tage passiert, können „Paul Pepper“ um Rat fragen. Wie die Fluglinie mitteilt, testet sie den humanoiden Roboter für den „Einsatz bei Unregelmäßigkeiten“. Fluggästen, deren Flug gestrichen wurde, könne „der charmante Herr Pepper“ zum Beispiel verraten, ob sie schon umgebucht wurden, verspricht die Airline via Aussendung.

Ob sein Charme reicht, um verärgerte Passagiere zu besänftigen? Das wird sich weisen – gerade jetzt liegen ja bei vielen die Nerven blank. Erst die Thomas-Cook-Pleite, dann die Insolvenz der slowenischen Fluglinie Adria Airways: Die Reisebranche, und damit auch viele Reisegäste, hatten schon entspanntere Zeiten. Leicht möglich also, dass sich die Geduld bei „Unregelmäßigkeiten“ – selbst wenn sie vergleichsweise harmlos sind – gerade jetzt in Grenzen hält.

Aber nun zu den weniger harmlosen Fällen, die sich in letzter Zeit gehäuft haben und bei denen auch Paul Pepper keinen Rat wüsste – vor allem nicht in rechtlicher Hinsicht, denn da wird es richtig kompliziert. Welche Regeln gelten bei Insolvenz des Veranstalters oder einer Airline? Soll man es überhaupt noch riskieren, lange im Voraus eine Reise zu buchen? Und wie bekommt man, wenn alle Stricke reißen, wenigstens sein Geld zurück? Das fragen sich jetzt viele, auch schon im Hinblick auf ihren nächsten Urlaub. „Die Presse“ gibt einige Antworten – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

1. Muss man, um Insolvenzschutz zu haben, all-inclusive buchen?

Der typische All-inclusive-Urlaub verliert an Beliebtheit, laut aktuellen Zahlen buchen immer mehr Urlauber lieber Einzelleistungen in Eigenregie („Die Presse“ berichtete). Das kann mehr Risiko bedeuten, denn im Fall einer Pleite müsste man seine Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden (übrigens auch bei Einzelleistungen, die man im Reisebüro gebucht hat). Aber: Die Regeln für Pauschalreisen gelten nicht nur für „Komplettpakete“ eines Reiseveranstalters. Sondern auch dann, wenn mindestens zwei Reiseleistungen kombiniert werden – das können auch Flug und Mietwagen sein.

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