Verwaltungsgerichtshof

Auch Schadenersatz-Zahlungen können steuerlich absetzbar sein

Der Verwaltungsgerichtshof entschied zugunsten des Geschäftsführers.
Der Verwaltungsgerichtshof entschied zugunsten des Geschäftsführers.Die Presse / Michaela Bruckberger
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Ein Geschäftsführer verhielt sich pflichtwidrig und musste seiner Gesellschaft Schadenersatz zahlen. Steuerrechtlich wusste er sich gut zu helfen.

Wien. Können Schadenersatzzahlungen von einem Geschäftsführer einer Gesellschaft so einfach als Werbungskosten abgesetzt werden? Mit dieser steuerrechtlichen Frage hatte sich der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) jüngst zu befassen und kam zu einem bemerkenswerten Ergebnis.

Doch der Reihe nach: Ein Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Vorarlberg hatte zwei Banken damit beauftragt, zugunsten eines Lieferanten der Gesellschaft Bankgarantien im Wert von mehr als vier Mio. Euro auszustellen. Mit diesem Lieferanten verband die Gesellschaft ein jahrelanger geschäftlicher Kontakt. Allerdings hatte es der Geschäftsführer unterlassen, zuvor die Zustimmung der zuständigen Gremien der GmbH einzuholen. Das wurde ihm zum Verhängnis: Als die Bankgarantien tatsächlich schlagend wurden, machte die Gesellschaft gegen ihren Geschäftsführer Schadenersatzforderungen geltend, und zwar mit der Begründung, er habe pflichtwidrig gehandelt. Mit Erfolg. Der Geschäftsführer zahlte.

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