Salzburg

Haftstrafen im Swap-Deal fix

Vor zwei Jahren schon ist Heinz Schaden in erster Instanz schuldig gesprochen worden.
Vor zwei Jahren schon ist Heinz Schaden in erster Instanz schuldig gesprochen worden.APA/HERBERT PFARRHOFER
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Die Urteile im Salzburger Swap-Prozess sind nun rechtskräftig. Fußfesseln können beantragt werden. Finanzielle Folgen sind unumgänglich.

Salzburg. Auf einem Nebenschauplatz des Salzburger Finanzskandals hat der Oberste Gerichtshof am Mittwoch die Urteile gegen sechs Angeklagte, darunter zwei ehemalige Politiker, bestätigt. Es geht um sechs schwer ins Minus geratene Zinstauschgeschäfte, die im Sommer vor zwölf Jahren still und heimlich von der Stadt Salzburg ohne finanzielle Gegenleistung an das Land Salzburg übertragen worden waren. Durch den politischen Deal zwischen Salzburgs damaligem Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) und seinem Parteifreund, dem früheren Landesfinanzreferenten Othmar Raus, soll ein Schaden von über drei Millionen Euro entstanden sein. Am 28. Juli 2017 waren Schaden und Raus sowie fünf weitere Beschuldigte in dieser Causa in erster Instanz wegen Untreue bzw. Beihilfe zu Untreue verurteilt worden.

 

Eine Strafe wurde sogar erhöht

Der Oberste Gerichtshof bestätigte nun zwei Jahre später die Schuldsprüche gegen Schaden und Raus, weiters gegen den früheren Leiter der Finanzabteilung des Landes, Eduard Paulus, sowie drei Mitarbeiter des Landes bzw. der Stadt. Im Fall von Raus sah der Richtersenat sogar einen Grund, die Strafe zu verschärfen: Statt zwei Jahren teilbedingt erhöhte er auf zweieinhalb Jahre teilbedingt. Raus sei als Landeshauptmann-Stellvertreter an der Spitze der Weisungskette gestanden, er habe dienstrechtlich Untergeordnete zu rechtswidrigem Verhalten angestiftet, begründete der Vorsitzende des OGH-Senats Rudolf Lässig die Verschärfung der Strafe.

Für Schaden, der 2017 nach dem Ersturteil zurückgetreten war, bleibt es bei drei Jahren Haft, eines davon unbedingt. Bestätigt wurde auch die zweijährige Freiheitsstrafe für Paulus, sechs Monate davon unbedingt. Die jeweils einjährigen Bewährungsstrafen gegen einen Mitarbeiter im Budgetreferat des Landes und den ehemaligen Sekretär Schadens – heute Magistratsdirektor der Stadt Salzburg – wurden ebenfalls bestätigt.

 

„Unglaublich akribisch“

Der jetzige Finanzdirektor der Stadt, damals ein einfacher Mitarbeiter der Finanzabteilung, erhielt hingegen eine Strafminderung: zwei Jahre, davon sechs Monate unbedingt. Er sei „ein kleines Rädchen“ gewesen, begründete der Richter. In erster Instanz war auch die ehemalige Leiterin des Budgetreferats, Monika Rathgeber, verurteilt worden. Sie hatte damals als einzige das Urteil angenommen.

Die Kritik am erstgerichtlichen Urteil ließ der OGH-Richter nicht gelten. Es sei ein „unglaublich akribisches Urteil und entgegen der Darstellung der Verteidiger wäre es „nicht in sich unschlüssig und widersprüchlich“. Bis zuletzt hatten alle Angeklagten auf eine Aufhebung gehofft.

 

Finanzielle Folgen

Dass die nun rechtskräftig Verurteilten tatsächlich hinter Gitter müssen, gilt als unwahrscheinlich. Sie könnten eine Fußfessel beantragen. Beruflich und finanziell haben die Urteile für die Betroffenen erhebliche Konsequenzen. Sie dürften ihre Politiker- bzw. Beamtenpensionen verlieren, der städtische Finanzdirektor muss nach dem Urteil entlassen werden. Die Stadt Salzburg wird auch die vorgestreckten Anwalts- und Verfahrenskosten – immerhin geht es um über 1,3 Mio. Euro – zurückfordern. Das für Donnerstag angesetzte erweiterte Stadtratskollegium wird sich darüber hinaus mit einem weiteren Thema befassen: Das Land hat die Stadt wegen der verlustreichen Swaps auf Schadenersatz geklagt – das Verfahren hatte bis jetzt geruht.

Das negative Stadt-Portfolio ist nur ein kleiner Teil des 2012 aufgeflogenen Salzburger Finanzskandals. Das Land hatte jahrelang mit hochriskanten Derivaten und Währungsgeschäften „aktives Schuldenmanagement“ betrieben – es geht um Verluste von 340 Millionen Euro. Die Anklage über diese komplexen Spekulationen mit Steuergeld steht auch sieben Jahre nach dem Bekanntwerden des Skandals noch aus.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 03.10.2019)


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