EuGH stellt Uni-Kettenverträge infrage

MEDIZIN-AUFNAHMETESTS IN WIEN
MEDIZIN-AUFNAHMETESTS IN WIENAPA/GEORG HOCHMUTH
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Eine Forscherin an der Medizin-Uni Wien hat geklagt.

Luxemburg. Der EuGH hält die unterschiedlichen Regelungen für Voll- und Teilzeitkräfte bei Kettenarbeitsverträgen an Österreichs Unis für potenziell EU-rechtswidrig. Anlass der gestrigen Entscheidung ist die Klage einer zwölf Jahre lang immer wieder befristet an der Medizin-Uni Wien beschäftigten Forscherin. In ihrer Klage sah sie eine Ungleichbehandlung von Frauen und Männern, weil an den Unis bei der Vergabe von befristeten Dienstverträgen im Rahmen von Forschungs- und Drittmittelprojekten unterschiedliche Zeitgrenzen für Teil- und Vollzeitkräfte gelten.

Der EuGH hält in seinem Urteil fest, dass Ungleichbehandlung dann gerechtfertigt ist, wenn es dafür objektive Gründe gibt. Ob dem so ist, muss das Arbeits- und Sozialgericht in Wien prüfen. Dieses muss auf Basis von Daten klären, ob tatsächlich mehr Frauen als Männer von den unterschiedlichen Regelungen betroffen sind und die Regelung also Frauen diskriminiert.

Kein Grundsatzurteil

Keine Aussage trifft der EuGH zu der Frage, ob Kettendienstverträge generell dem EU-Recht widersprechen. Das vorlegende Gericht habe nicht um die Klärung dieses Punkts ersucht. Die EU-Kommission hat hier zuletzt weniger Zurückhaltung gezeigt: Die Kommission hat in ihrer Stellungnahme die gesetzliche Regelung der Kettenarbeitsverträge an Unis in Österreich als generell EU-rechtswidrig, weil sachlich nicht gerechtfertigt bezeichnet. Die Aneinanderreihung von befristeten Arbeitsverträgen bis zu zwölf Jahren diene dazu, „den ständigen und dauerhaften“ Personalbedarf zu decken. Dieser Meinung schloss sich auch der EU-Generalanwalt an und forderte, dass der EuGH die Kettenverträge auch unabhängig von einer möglichen Diskriminierung von Frauen prüfen solle. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.10.2019)

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