Konsumentenschützer haben die Bank geklagt.
Wien. Die Bawag hat sich mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI) über die Umsetzung eines OGH-Urteils zu Kontenumstellungen geeinigt. Die Bank hat Tausende Kunden zwangsweise auf ein teureres Girokonto umgestellt. Betroffene können nun eine Abgeltungszahlung verlangen und auch auf ihr altes Kontomodell zurückwechseln. „Dies betrifft ausschließlich Verbraucher-Konten aus einer Bawag-P.S.K.-Kampagne vom Zeitraum August 2016 bis März 2017“, teilte die Bank mit. Das Umstiegsangebot sei von vielen Kunden bereits angenommen worden.
In der Sache ging es um das Vorgehen der Bawag im Herbst 2016: Die Bank hatte Kontokunden über die Einstellung des bisherigen Kontomodells und den Umstieg auf ein neues informiert.
Aus Sicht des VKI war dies unzureichend, weil den Kunden nicht klargemacht wurde, was sich bei diesem Umstieg für sie ändert und wie teuer die Leistungen sind. Der VKI brachte daher im Auftrag des Sozialministeriums eine Klage ein. Der Oberste Gerichtshof sah im März 2019 die Unzulässigkeit einer Klausel gegeben. Die Frage individueller Verbraucheransprüche hat er nicht beantwortet.
Laut VKI wird die Bawag eine Ersatzzahlung für die Differenz zwischen altem und neuem Kontomodell leisten. Sie beträgt 32 Euro für jeweils volle zwölf Monate, in denen das Kontomodell zur Verrechnung gekommen sei. (APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.10.2019)