Trinkwasser: EuGH-Sieg für Burgenland

Bürger haben Recht, Maßnahmen gegen Nitratverseuchung zu fordern.

Brüssel/Luxemburg. Der Gerichtshof der EU (EuGH) hat in einem österreichischen Rechtsstreit ein wichtiges Recht der europäischen Bürger definiert. Sie dürfen laut seinem Urteil in der Sache C-197/18 von den zuständigen Behörden verlangen, dass sie Maßnahmen ergreifen, wenn ihr Trinkwasser wegen Nitratverschmutzung durch landwirtschaftliche Abwässer ungenießbar geworden ist.

Anlass waren die Klagen eines privaten Brunnenbesitzers sowie des Wasserleitungsverbandes Nördliches Burgenland (viertgrößter Wasserversorger Österreichs) und der Gemeinde Zillingdorf gegen einen Bescheid des Umweltministeriums unter dem damaligen Minister, Andrä Rupprechter (ÖVP), der ihnen dieses Recht abgesprochen hatte. (go)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.10.2019)

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