Direktvergaben an ÖBB: Teilerfolg für die Westbahn

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die Direktvergabe an die ÖBB für die Personenbeförderung in der Ostregion darf nicht von zehn auf 15 Jahre verlängert werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Wien. Im Streit um eine Direktvergabe an die ÖBB für die Personenbeförderung in der Ostregion hat ihr Konkurrent Westbahn einen Teilerfolg erzielt. Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschied, dass beim geplanten Verkehrsdienstevertrag die vom Verkehrsministerium beabsichtigte Verlängerung von zehn auf 15 Jahre unzulässig ist.

Der Grund ist ein formaler: Die Vorinformation über die Vergabe von rund 15,8 Mio. Zugkilometern pro Jahr ist am 4. Dezember 2018 EU-weit bekannt gemacht worden. Zwischen Vorinformation und Vertragsabschluss muss laut einer EU-Verordnung mindestens ein Jahr liegen – der frühestmögliche Termin dafür wäre somit der 5. Dezember 2019. Die EU-Verordnung schreibt jedoch auch vor, dass Direktvergaben ab dem 3. Dezember 2019 nur noch mit einer Höchstlaufzeit von zehn Jahren zulässig sind. „Die in der Vorankündigung vorgesehene Verlängerung der Laufzeit diverser Lose um weitere fünf Jahre nach 2029 wurde somit für nichtig erklärt“, teilt die Westbahn mit.

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