Oberster Gerichtshof macht sowohl Pfuscher als auch Professionisten für Zerstörung einer Almhütte verantwortlich.
Wien. Der eine setzte den Ofen, der andere nur eine Unterschrift – aber beide haften sie dafür, dass eine Almhütte vollständig abgebrannt ist. Das ist das Ergebnis eines Prozesses, der nun vor dem Obersten Gerichtshofs als letzter Instanz abgeschlossen worden ist.
Der Ofensetzer hatte über keine Konzession verfügt, sondern sich die Berechtigung bei einem Hafnermeister gleichsam ausgeborgt: Für 350 Euro pro Ofen stellte der Professionist den positiven Endbefund aus, der den Pfusch offiziell machte. So auch im Fall einer Salzburger Almhütte, in der dem Ofensetzer ein verhängnisvoller Fehler unterlaufen war: Er hatte einen Verbindungskanal zum Rauchfang (Poterie) durch eine Holzwand geführt und dabei einen Abstand zum Holz von nur fünf Zentimetern eingehalten. Vorgeschrieben sind jedoch mindestens 15.