Am Montag erhält Sebastian Kurz den Regierungsauftrag. Aber selbst nach einer Koalitionsbildung wird im Parlament weiterverhandelt werden: etwa über Verfassungsmehrheiten oder neue U-Ausschüsse.
Wien. Der 7. Oktober ist für die Hofburg nicht immer ein angenehmes Datum gewesen. Vor 171 Jahren floh Kaiser Ferdinand infolge der Oktoberrevolution nach Olmütz. Am Ende musste der Kaiser, der es 1848 in seiner Verzweiflung gleich mit sechs verschiedenen Ministerpräsidenten versucht hatte, abdanken.
Heuer hält Österreich erst bei drei Regierungschefs (Sebastian Kurz, Hartwig Löger und Brigitte Bierlein). Und am Montag werden in der Hofburg die Weichen dafür gestellt, dass Sebastian Kurz nach seiner „Vertreibung“ aus dem Kanzleramt wieder in ebendieses zurückkehren kann. Bundespräsident Alexander Van der Bellen wird Kurz um zehn Uhr mit der Regierungsbildung beauftragen. Der neue Nationalrat wird dann am 23. Oktober seine Arbeit aufnehmen.
Aber welche Machtverhältnisse werden im neu gewählten Parlament herrschen? Wer kann mit wem zusammen Gesetze beschließen, wer die Verfassung ändern und wer die Minderheitsrechte (U-Ausschuss, Sondersitzung, Beschwerden an den Verfassungsgerichtshof) nutzen? Ein Überblick.
Die Verfassung
Für Verfassungsänderungen benötigt man eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat. ÖVP, FPÖ und Neos haben wegen des schlechten Wahlergebnisses der Blauen ihre bisherige Zweidrittelmehrheit verloren. Eine Neuauflage der türkis-blauen Koalition brauchte für eine Verfassungsmehrheit künftig die Unterstützung von Rot oder Grün. Bei einem Regierungsbündnis von ÖVP und SPÖ könnte jede andere Fraktion als Mehrheitsbeschaffer für eine Zweidrittelmehrheit dienen. Eine türkis-grüne Koalition müsste entweder die SPÖ oder die FPÖ mit an Bord haben.