Philippa Strache könnte doch auf einem FPÖ-Ticket in den Nationalrat einziehen - weil die FPÖ offenbar ein juristisches Detail übersehen hat.
Einen Knalleffekt gab es in der Causa Strache am Dienstag. Eine Sitzung der Wiener Wahlbehörde musste erstmals in ihrer Geschichte vertagt werden - weil es um das Wiener Mandat von Philippa Strache ging.
Der brisante Hintergrund: Die Wiener Wahlbehörde macht den Weg in den Nationalrat für die Ehefrau von Heinz-Christian Strache vorerst wieder frei - obwohl die FPÖ das mit allen Mitteln verhindern wollte. Denn die FPÖ hat offenbar ein rechtliches Detail übersehen, als sie bekannt gab: Harald Stefan nimmt nicht sein Wiener Regionalmandat an, sondern das Mandat auf der Landesliste – womit verhindert würde, dass Philippa Strache als Nummer drei der Landesliste in den Nationalrat einziehen kann (die FPÖ hat mit ihrer Landesliste nur zwei Mandate erreicht).
Der Grund:
Erreicht ein Bewerber ein Mandat auf der Bundes- und Landesliste, darf er wählen, welches Mandat er annimmt. Das gilt allerdings nicht, wenn ein Bewerber ein Grundmandat im Regionalwahlkreis und eines auf der Landesliste erreicht.