Kassenreform

Müssen Reformen eigentlich effizient sein?

Symbolbild.
Symbolbild. (c) Die Presse (Clemens Fabry)
  • Drucken

Das Prestigeprojekt der türkis-blauen Regierung wurde vor dem Verfassungsgericht verhandelt. An Tag eins ging es darum, ob Reformen nur dann verfassungsgemäß sind, wenn sie eine Organisation verbessern. Der Vertreter der Bundesregierung sagt: Nein.

Wien. Marmor, gepolsterte Wände, Milchglasdecke, Teppichboden: Der Verhandlungssaal des Verfassungsgerichtshofs erinnert fast mehr an eine Hotellobby als an ein Höchstgericht. Zwei Tage lang wird hier über das Prestigeprojekt der türkis-blauen Regierung, die Reform der Sozialversicherung, diskutiert – bzw. über die 14 Anträge dazu (oder eher: dagegen). Die Entscheidung wird nach interner Beratung präsentiert. Vielleicht noch heuer.

Zwecks besserer Übersicht wurde die Verhandlung nach Themenblöcken geordnet. Am Montag stand vor allem eine Frage im Zentrum, nämlich: Widerspricht bereits die Zusammenlegung der Kassen zur Österreichischen Gesundheitskasse der Verfassung? Michael Rohregger, Anwalt mehrerer Gebiets- und Betriebskrankenkassen, bemühte ein Beispiel aus dem Straßenverkehr, um zu zeigen, dass der Gesetzgeber „nicht einfach so“ Strukturen ändern darf. Vor der Festlegung auf das Rechtsfahren, so der Anwalt, habe der Gesetzgeber frei zwischen links und rechts wählen können. Würde man aber heute von Rechts- auf Linksfahren umstellen wollen, brauche es gute Gründe für einen derartig aufwendigen Systemwechsel.

Keine Akten zu Einsparungen

Daher, so die Conclusio, müsse eine Reform der Kassen dem (aus der Verfassung abgeleiteten) Effizienz- und Sachlichkeitsgebot entsprechen. Dies sei aber eben nicht der Fall. Die Neuregelung verursache nur Kosten und Mängel.

Dazu führte der Generaldirektor des Hauptverbands, Josef Probst, ergänzend aus, dass es ja gar „nie die Substanz“ für jene „Patientenmilliarde“ gegeben habe, die die Regierung via Einsparungen durch die Reform aufbringen wollte. Aufseiten der Vertreter der Bundesregierung wird dazu interessant argumentiert: Florian Herbst (Justizministerium) meinte nämlich, dass der Gesetzgeber gar nicht an ein Effizienzgebot gebunden sei. Eine Reform dürfe zwar nicht finanziell unvertretbar sein, aber es sei nicht so, dass ausschließlich jene Organisationsform zulässig sei, die „besser“ ist. Denn: „Die Gesetzgebung hätte dann überhaupt keinen Spielraum, die Verwaltung zu organisieren.“

Die Argumentation dürfte zwar – wie Nachfragen der Richter nahelegen – rechtlich stimmig sein. Aber politisch passt sie nicht. Immerhin wurde die Reform als Weg zu Einsparungen präsentiert. Zu denen wollten die Richter dann auch Genaueres wissen. Annemarie Masilko (Sozialministerium) musste erklären, warum die angenommenen Einsparungsmöglichkeiten vom Ministerialentwurf zur Regierungsvorlage gleich um das Zehnfache gestiegen sind. Viele Synergieeffekte hätten sich erst später gezeigt, so die Expertin. In Akten dokumentiert wurde dieser Vorgang aber nicht. Masilko verwies stattdessen auf das Gutachten von Hoffmann/Knoll.

Nicht gelten ließ sie Probsts Behauptung, dass ein österreichweiter Ärzte-Gesamtvertrag Mehrkosten von rund 500 Millionen Euro verursachen würde. Denn: Der Maßstab sei nicht „die Nivellierung sämtlicher regionaler Honorare“ auf die höchste Stufe. Bei der Frage der Rechtmäßigkeit der Reform geht es aber nicht nur um die Effizienz, sondern auch darum, ob die Reform das verfassungsmäßige Prinzip der Selbstverwaltung verletzt (ein Thema, das auch die Verhandlung am Dienstag dominieren wird). Rohregger sieht die regionale Selbstverwaltung der Kassen durch eine zentrale Steuerung ausgehebelt. Ewald Scheucher (Anwalt der SPÖ-Mandatare im Bundesrat) erklärte, dass die Aufsichtsrechte des Bundes künftig mehr einer Co-Geschäftsführung gleichen, was eine Mischform von Selbst- und Bundesverwaltung ergebe. Die eben unrechtmäßig sei.

Aufseiten der Bundesregierung sah man die Selbstverwaltung der Kassen intakt. Herbst erläuterte aber auf Nachfrage, dass es seiner Meinung nach keine Bestandsgarantie für (nicht territoriale) Selbstverwaltungskörper wie die Sozialversicherung gebe. (uw)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.10.2019)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Die Sozialversicherungreform war eines der Prestigeprojekte der ÖVP-FPÖ-Regierung (im Bild: Sozialministerin Beate Hartinger-Klein).
Kassenfusion

Höchstgericht prüft Kassenreform

Wer hat in den Gremien der Sozialversicherung künftig das Sagen? Der Verfassungsgerichtshof muss als Schiedsrichter über die Verteilung der Macht entscheiden.
Zusammenlegung

Kassenreform: Einschränkung der Sozialleistungen befürchtet

Wird künftig weniger genau geprüft, ob Dienstnehmer korrekt eingestuft sind? Die Kassenreform ist nicht nur vor Gericht strittig.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.