Abberufung

Verteidigungsminister Starlinger beruft drei Generäle ab

PG 'ZUSTANDSBERICHT DES BUNDESHEERES': STARLINGER
PG 'ZUSTANDSBERICHT DES BUNDESHEERES': STARLINGERAPA/ROBERT JAEGER
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Die drei Generäle waren unter seinem Vorgänger Kunasek bestellt worden. Auch die Disziplinarkommission wurde eingeschaltet.

Verteidigungsminister Thomas Starlinger beruft drei Generäle, die von seinem Vorgänger Mario Kunasek (FPÖ) im Frühjahr bestellt worden waren, nun endgültig ab. Sie müssen an ihren früheren Arbeitsplatz zurückkehren, berichtete die "Tiroler Tageszeitung" (Mittwochs-Ausgabe). Das Verteidigungsministerium bestätigte den Bericht.

Die Generäle waren vom damaligen Verteidigungsminister Kunasek Ende März bestellt worden, Bundespräsident Alexander Van der Bellen blockierte aber die Gegenzeichnung. Starlinger ließ die Anträge zur Ernennung der Generäle Ende Juni offiziell zurückziehen. Ungeachtet der fehlenden Zustimmung des Bundespräsidenten übten alle drei Offiziere aber seit Anfang April ihre neuen Positionen aus. Nun hat Starlinger das Verfahren zur Abberufung eingeleitet, bestätigte das Ministerium der APA. Die Neubestellung wird der Verteidigungsminister der künftigen Bundesregierung überlassen.

Prüfung der Bestellung

Betroffen sind der stellvertretende Streitkräftekommandant, der auch die Funktion des "Airchiefs" (Chef der Fliegertruppe) ausübt, der Stabschef beim Streitkräftekommando und der Chef der neuen Streitkräftebasis. Sie verlieren ihre Führungsfunktion. Zwei von ihnen verlieren auch einen Stern, also einen Dienstgrad, weil die Beförderung mit der neuen Funktion verbunden war, berichtete die TT.

Starlinger hat laut dem Zeitungsbericht außerdem die Disziplinarabteilung seines Ressorts eingeschaltet: Sie solle prüfen, ob Spitzenbeamte im Umfeld Kunaseks mit den Bestellungen rechtswidrig gehandelt haben. Denn laut der Tageszeitung gab es für alle drei Jobs jeweils einen Bewerber, der geeigneter gewesen wäre. So seien etwa bei einem Bewerber, der letztlich zum Zug kam, die Kenntnisse für den Job "nur in deutlich eingeschränktem Ausmaß" gegeben oder die geforderten Erfahrungen nur "eingeschränkt" mitgebracht worden, zitiert die TT aus den Gutachten der Bewertungskommission. Ein Bewerber habe den geforderten Nachweis der körperlichen Fitness nicht erbracht.

(APA)

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