Ex-Rektor des Mozarteums muss ins Gefängnis

Der deutsche Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung wegen sexueller Nötigung in vollem Umfang.

Ein wegen sexueller Nötigung verurteilter Ex-Rektor des Mozarteums und früherer Präsident der Musikhochschule München muss ins Gefängnis. Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Mittwoch in vollem Umfang das Urteil des Landgerichts München. Es ist damit rechtskräftig.

Das Landgericht hatte den Beschuldigten im Mai 2018 wegen sexueller Nötigung in drei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Er hatte demnach eine Sängerin, die sich in München um eine Stelle beworben hatte, in seinem Büro auf das Sofa gestoßen und trotz Gegenwehr sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen. In einem weiteren Fall war er vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Hier hatte die Bundesanwaltschaft die Aufhebung des Urteils gefordert.

Die Frauen waren im Büro des Präsidenten, weil sie sich um Stellen beworben hatten. Der Musiker hatte bei der BGH-Verhandlung betont, er verabscheue Gewalt. Er habe aber Menschen enttäuscht.

(APA/dpa)

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