Ein Paar stornierte den Kauf einer Einbauküche, über die Kosten stritt man dann jahrelang. Aber gibt es in solchen Fällen überhaupt ein Recht auf Storno?
Wien. Kann man von einem Kaufvertrag, den man an einem Messestand unterschrieben hat, wieder zurücktreten? Und wenn ja, steht dem Verkäufer dann eine Stornogebühr zu? Darüber lässt sich schier endlos streiten, das zeigt ein Fall, der gleich zweimal durch alle Gerichtsinstanzen ging. Der Oberste Gerichtshof (OGH) fällte vor Kurzem sein zweites Urteil, er sah letztlich die Kunden im Recht. Vor übereilten Kaufentscheidungen sollte man sich dennoch hüten – denn derartige Fälle können auch ganz anders ausgehen.
Begonnen hat alles 2015 auf der Messe „Wohnen und Interieur“ in Wien. Ein Ehepaar unterschrieb dort einen Vertrag über die Lieferung und Montage einer Markenküche „von insgesamt ungefähr 8,2 Laufmetern“. Kosten sollte sie maximal 10.503 Euro – oder weniger, sollte sich beim Ausmessen herausstellen, dass sie kleiner dimensioniert werden müsste.