Verfassungsänderung

"Schuldenbremse" von SPÖ und Grünen im Bundesrat zu Fall gebracht

Die Parteien stimmten der Verankerung der Schuldenbremse in der Verfassung nicht zu.

SPÖ und Grüne haben im Bundesrat die von ÖVP, FPÖ und Neos gewünschte Verankerung der sogenannten "Schuldenbremse" in der Verfassung zu Fall gebracht. Die roten und grünen Bundesräte verweigerten dem Plan ihre Zustimmung, womit die im Bundesrat notwendige Verfassungsmehrheit nicht zustande kam.

Weil das geplante Verfassungsgesetz den Ländern und Gemeinden fixe Obergrenzen für die Neuverschuldung vorschreiben würde, braucht die Schuldenbremse im Bundesrat eine Verfassungsmehrheit. Dort verfügt die SPÖ aber über die nötige Sperrminorität.

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Die Verfassungsmehrheit im Bundesrat wäre nötig gewesen, da das geplante Verfassungsgesetz den Ländern und Gemeinden fixe Obergrenzen für die Neuverschuldung vorschreiben würde. Im Bundesrat verfügt die SPÖ alleine über die nötige Sperrminorität von 21 Mandaten, die Grünen stellen zwei Abgeordnete. Alle Bundesräte von SPÖ und Grünen stimmten gegen die Regelung, insgesamt gab es 23 Nein- und 38 Ja-Stimmen in der 61 Sitze starken Länderkammer. Die Zweidrittelmehrheit ist damit nicht gegeben.

Insgesamt stehen in der Sitzung des Bundesrats 17 Gesetzesbeschlüsse des Nationalrats auf der Tagesordnung. Unter anderem behandelt die Länderkammer die Steuerreform, die außertourliche Pensionsanpassung für 2020, das Gewaltschutzpaket, die Ökostromnovelle, den Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und eine Novelle zum Staatsbürgerschaftsgesetz, die den Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft für Nachkommen von NS-Opfern erweitert. Die Schuldenbremse steht gegen Mittag am Programm. (APA)

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