Praxis in München muss zählen wie in Österreich.
Wien/Luxemburg. Österreich darf Vordienstzeiten, die hier arbeitende Wissenschaftler in anderen EU-Ländern erworben haben, nicht weniger berücksichtigen als hier zurückgelegte Zeiten. Das hat der EuGH mit einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil entschieden (C-703/17). Die deutsche Historikerin Adelheid Krah, die von der Uni München an die Uni Wien gewechselt ist, muss daher bei der Gehaltseinstufung alle fünf Münchner Jahre angerechnet bekommen, wenn diese einer einschlägigen Vorpraxis in Österreich entsprachen. (kom)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.10.2019)