Umweltprüfung

EU-Verfahren gegen Österreich wegen Standortgesetz

Qualmende Schlote im Ruhrgebiet Der Kamin des Muellheizkraftwerks Essen Karnap von dem Betreiber RWE mit intensiver Emis
Qualmende Schlote im Ruhrgebiet Der Kamin des Muellheizkraftwerks Essen Karnap von dem Betreiber RWE mit intensiver Emisimago images/Gottfried Czepluch
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Das umstrittene Gesetz und das beschleunigte Umweltverträglichkeits-Prüfverfahren, von Türkis-Blau und Neos beschlossen, handeln der Republik ein Verfahren bei der EU-Kommission ein.

Das umstrittene Standortentwicklungsgesetz und das beschleunigte Umweltverträglichkeits-Prüfungsverfahren (UVP), die beide von der früheren ÖVP-FPÖ-Regierung und den Neos beschlossen wurden, führt für Österreich zu Schwierigkeiten mit der EU-Kommission. Ein Vertragsverletzungsverfahren wurde eingeleitet. Gegenstand des Verfahrens sei unter anderem das neue österreichische Standortentwicklungsgesetz von 2019, teilte die EU-Kommission mit.

"In Österreich sind mehrere problematische Aspekte der Vorschriften zur Umsetzung der geänderten UVP-Richtlinie in österreichisches Recht Gegenstand des Verfahrens", so die EU-Kommission weiters. Eine Grundlage für das Verfahren der EU ist eine Beschwerde, die vom Ökobüro eingebracht worden war.

WWF fordert Rücknahme von Übergangsregierung

Der WWF Österreich forderte am Freitag eine umgehende Zurücknahme des Standortentwicklungsgesetzes. "Die Bundesregierung muss das Standortgesetz möglichst rasch zurücknehmen, bevor es in der Praxis Schaden an Natur und Umwelt anrichten kann", so Hanna Simons vom WWF. "Zentrale Bestimmungen sind sowohl verfassungsrechtlich höchst problematisch als auch unions- und völkerrechtlich sehr bedenklich. Umweltstandards und Beteiligungsrechte dürfen nicht ausgehebelt werden, um kritische Großprojekte durchboxen zu können."

Auch Dänemark, Schweden, Griechenland, Luxemburg, Portugal, Slowenien, die Slowakei und Kroatien wurden von der EU-Kommission "nachdrücklich" dazu aufgefordert, ihr innerstaatliches Recht mit der Richtlinie über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Richtlinie 2011/92/EU) in Einklang zu bringen. (APA)

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