Iustitia
Geschichten des Jahres 2019

Das Schweigen der Angeklagten

Immer öfter halten Strafverteidiger ihre Klienten dazu an, vor Gericht gar nichts zu sagen. Ein Trend, der sich für Angeklagte mitunter bezahlt macht – aber die Wahrheitsfindung erschwert.

Geschichten des Jahres. Dieser Artikel ist am 11. Oktober 2019 erschienen.

„Und wo ist mein Gold?“ Es war ein spektakulärer Prozess – vor Kurzem in Wien. Eine Pensionistin, der 20 Kilogramm Gold gestohlen worden waren, hatte sich nach dem Verbleib ihres Schatzes erkundigt. Die Richterin hatte diese zentrale Frage aber gar nicht gestellt. Der Staatsanwalt auch nicht. Und wie verhielt sich der Angeklagte? Er schwieg. Auf Geheiß seines Anwalts. Das Phänomen des schweigenden Angeklagten ist der Justiz wohl bekannt. Doch mittlerweile ist das Schweigen zum Trend geworden.

„Zu einem wirklichen Trend“, wie Philipp Wolm, einer der bekanntesten Wiener Strafverteidiger, bestätigt. Das Recht zu schweigen – es steht Verdächtigen selbstverständlich zu. Gemäß einem alten Grundsatz, der auch in der Strafprozessordnung festgeschrieben ist: Niemand ist verpflichtet, sich selbst zu belasten (Nemo tenetur se ipsum accusare).

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