Gerichtsurteil

iPhone-Käufer wird Sperre nicht los

Ein iPhone sein Eigentum nennen und es nutzen zu können – das sind zwei Paar Schuhe.
Ein iPhone sein Eigentum nennen und es nutzen zu können – das sind zwei Paar Schuhe.(c) Bloomberg (Xaume Olleros)
  • Drucken

Ein Mann kaufte bei einer Auktion ein gepfändetes Smartphone, das aber vom Vornutzer gesichert war. Und Apple müsse es auch nicht entsperren, entschieden die Gerichte.

Wien. Auktionen der Justiz sind eine gute Gelegenheit für Schnäppchen, so kann man etwa technische Geräte günstig erstehen. Doch wie ein Gerichtsurteil zeigt,  muss man genau lesen, was man dabei erwirbt. Denn sonst kann es sein, dass man zwar ein schönes Gerät in Händen hält, dieses aber nicht richtig nutzen kann.

In dem Fall hatte ein Mann im Jahr 2017 bei einer Auktion des Oberlandesgerichts Innsbruck zugeschlagen und ein zuvor gepfändetes iPhone 7 Plus gekauft. Nur war dieses mit einer Aktivierungssperre belegt. Der Mann wandte sich nun an das dafür zuständige Unternehmen im Apple-Konzern und bat dieses darum, das Gerät zu entsperren. Dem kam der Hersteller aber nicht nach.

Ganz überraschend konnte das Problem für den Käufer nicht kommen, war das Gerät doch mit dem Zusatz „iCloud Sperre vorhanden. Betriebstauglichkeit konnte nicht überprüft werden“, versteigert worden. Doch nun wurde das von der Justiz versteigerte Gerät wieder ein Fall fürs Gericht. Denn der Käufer beschritt den Rechtsweg gegen den Gerätehersteller. Apple greife in seine Rechtssphäre ein, meinte der Mann. Der Hersteller solle daher die Aktivierungssperre aufheben.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.