Wer gleichartige verbotene Äußerungen in mehreren Medien bringt, haftet auch dann, wenn eines nur auf das andere verweist.
Wien. Der Streit zwischen „Krone“-Kolumnist Michael Jeannée und „Österreich“-Chef Wolfgang Fellner ist in die Verlängerung gegangen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat jetzt bei dem gegen Fellners Medien gerichteten Verbot, Jeannée Arbeit unter Alkoholeinfluss nachzusagen, nachgeschärft.
Die Auseinandersetzung hatte von einer Schlagzeile in „Österreich“ hergerührt, in der vom „Bewegenden Parkinson-Tod“ von Ex-Außenminister Alois Mock die Rede gewesen war. Die „Post von Jeannée“ an Fellner ließ nicht lang auf sich warten: Ob er, Fellner, sich bei dieser Formulierung „fett lachend auf die Schenkel“ geschlagen habe, fragte Jeannée in seiner „Krone“-Kolumne.