Finanzen

Die Rückkehr des Budgetdefizits

Die Zeiten der Budgetüberschüsse sind wieder vorbei.
Die Zeiten der Budgetüberschüsse sind wieder vorbei. (c) APA/HERBERT PFARRHOFER
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Die schwächere Konjunktur und die Parlamentsbeschlüsse von Juli und September führen dazu, dass 2020 wieder ein Maastricht-Defizit zu erwarten ist.

Wien. Finanzminister Eduard Müller hat am Dienstag die Haushaltsplanung für das kommende Jahr nach Brüssel gemeldet, und die Zahlen zeigen: Die Zeiten der Budgetüberschüsse sind wieder vorbei. Nachdem im Vorjahr erstmals seit 44 Jahren ein Überschuss verzeichnet werden konnte, meldete Müller nun für 2020 einen negativen Maastricht-Saldo. Das Defizit des Bundes wird für kommendes Jahr auf 0,3 Prozent des BIP prognostiziert. Dem steht ein Plus von 0,2 Prozent des BIP, erwirtschaftet von Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungsanstalten, gegenüber, womit das Ergebnis gesamtstaatlich knapp aber doch im Minus ist.

Müller nennt zwei Gründe für die gegenüber bisherigen Planungen negative Entwicklung: Zum einen ist es die schwächelnde Konjunktur, die zu geringeren Einnahmen in der Höhe von 600 Millionen Euro führen wird. Zum anderen sind es die Parlamentsbeschlüsse von Juli und September, die nach den Berechnungen des Finanzministeriums Mehrkosten in der Höhe von 1,05 Milliarden Euro verursachen werden. Positive Entwicklungen gibt es aber auch zu verzeichnen: Die stabile Beschäftigungslage und niedrigere Zinsen bringen dem Bundeshaushalt ein Plus von 400 Millionen Euro im Vergleich zur bisherigen Planung.

Appell des Finanzministers

„Den Spielraum für die Herausforderungen der kommenden Jahre werden wir uns wieder hart erarbeiten müssen“, kommentiert Müller die Entwicklung. Der Minister der Übergangsregierung richtet einen Appell an die Parlamentarier, von weiteren teuren Beschlüssen abzusehen, solang die neue Bundesregierung nicht im Amt ist.

Laut Finanzministerium war unter den Gesetzesbeschlüssen die Pensionserhöhung für 2020 am teuersten: Weil bei den niedrigsten Pensionen eine Anhebung deutlich über der Inflationsrate erfolgte, muss der Finanzminister 400 Euro mehr als ursprünglich geplant aufwenden. Weitere 70 Millionen Euro kostet die Wiedereinführung der abschlagsfreien Frühpension nach 45 Versicherungsjahren. Und auch die Verkürzung der Wartefrist auf die erste Pensionserhöhung schlägt mit weiteren 30 Millionen Euro zu Buche. 60 Millionen Euro kostet die Mindestpension von 1200 Euro für Personen mit mindestens 40 Arbeitsjahren.

Der Finanzminister der Übergangsregierung, Eduard Müller, meldet die Budgetzahlen nach Brüssel.
Der Finanzminister der Übergangsregierung, Eduard Müller, meldet die Budgetzahlen nach Brüssel. (c) APA/Presse Grafik

Ein weiterer finanzieller Schwerpunkt ist der Pflegebereich. Die im Juli beschlossene automatische Anpassung des Pflegegelds an die Inflation kostet im ersten Jahr 55 Millionen Euro. Weitere 200 Millionen gehen unter dem Stichwort Pflege an die Länder: Da handelt es sich um eine Ausgleichszahlung für die Abschaffung des Pflegeregresses. 150 Millionen Euro kostet eine Novelle des Beamtendienstrechts: Die Vordienstzeiten werden jetzt besser angerechnet. Dabei handelt es sich allerdings nicht um ein Wahlzuckerl, sondern um die notwendige Umsetzung von EU-Recht.

Die anderen Gesetzesbeschlüsse haben keine so gravierenden Auswirkungen. 20 Mio. Euro kostet die Rückerstattung der NoVA (Normverbrauchsabgabe beim Autokauf) für Menschen mit Behinderung, 15 Mio. Euro die Aufstockung der Freibeträge für Menschen mit Behinderung. Der Papamonat schlägt mit 15 Mio. Euro zu Buche, die Entgeltfortzahlung für Katastrophenhelfer mit zehn Millionen Euro. Zusätzliche Fördermaßnahmen für ältere Arbeitslose kosten 25 Mio. Euro.

Nicht in der Aufstellung des Finanzministeriums enthalten sind jene Gesetze, die bereits von der alten Regierung geplant und folglich in deren Budgetprognosen schon enthalten waren. Dazu gehört beispielsweise die erste Etappe der Steuerreform mit Kosten von rund 600 Mio. Euro.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.10.2019)

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