Für nicht bezahlte Abgabenschulden der Gesellschaft kann der Geschäftsführer persönlich haften - und zwar mit seinem gesamten Privatvermögen.
Wer freut sich nicht darüber, Chef eines Unternehmens zu werden? Vielen GmbH-Geschäftsführern ist im Sog der Begeisterung jedoch gar nicht bewusst, welche Haftungsrisiken mit ihrer neuen Funktion verbunden sein können.
Zum Beispiel kann ein Geschäftsführer persönlich, also mit seinem gesamten Privatvermögen, für die Abfuhr der Abgaben der Gesellschaft herangezogen werden. „Und das gilt grundsätzlich auch für noch offene Steuerschulden, die bereits vor der Übernahme der Geschäftsführerfunktion entstanden sind." sagt Steuerberater Mario Osztovits (Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei LBG Österreich). "Deshalb macht eine genaue Prüfung der 'Vergangenheit' bei einem Wechsel der Geschäftsführung aus (abgaben)rechtlicher Sicht auf jeden Fall Sinn“.