Betriebsratsgehälter auf dem Prüfstand: Die Austrian Airlines lieferten den Anlassfall.
Arbeitsrecht

Wie viel darf ein Betriebsrat verdienen?

Ein Streitfall bei den Austrian Airlines wirft Fragen auf: Können Arbeitgeber zu hohe Betriebsratsgagen zurückfordern? Und wenn ja, gilt das dann auch für andere Dienstnehmer?

Der Fall zweier Austrian-Airlines-Betriebsräte sorgte neulich für Schlagzeilen: Just im Jahr 2009 – als die AUA beinahe pleite war – soll sich ihr Gehalt von 6000 auf 12.000 Euro brutto pro Monat verdoppelt haben. Einen Teil davon sollen sie nun, rückwirkend für drei Jahre, zurückzahlen. Insgesamt rund 500.000 Euro hat ihr Arbeitgeber beim Arbeits- und Sozialgericht eingeklagt, mit dem Argument, die überhöhte Gage verletze das für Betriebsräte geltende Privilegierungsverbot. Die Betroffenen sehen das anders, sie argumentieren mit ihrem hohen Arbeitsaufwand und vergebenen Karrierechancen.

Wie der Rechtsstreit ausgehen wird, ist nicht absehbar. Losgelöst von diesem Fall tun sich aber Fragen auf, die auch andere Unternehmen und Dienstnehmer betreffen: Wie viel dürfen Betriebsräte verdienen? Ist eine Überzahlung, die sich als zu hoch herausstellt, tatsächlich rückforderbar? Und wenn ja, könnte so etwas womöglich auch anderen Dienstnehmern passieren, wenn z. B. ein neuer Geschäftsführer eine von seinem Vorgänger genehmigte Gehaltserhöhung für überzogen hält?

Ehrenamt, Entgeltfortzahlung

Um mit den Gehaltsansprüchen von Betriebsräten zu beginnen: Ihre Tätigkeit ist laut Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) ein Ehrenamt, wird also nicht extra bezahlt. Der Arbeitgeber muss Betriebsräten aber, wie es im Gesetz heißt, „die zur Erfüllung ihrer Obliegenheiten erforderliche Freizeit unter Fortzahlung des Entgelts“ gewähren. Jeweils ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl – von 150 aufwärts – besteht für ein, zwei oder mehr Betriebsratsmitglieder ein Anspruch auf Dienstfreistellung.

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