Squeeze-out

Keine Ermittlungen im Fall Constantia

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft sieht keinen Fall von Betrug.

Wien. Anfang September hat Wilhelm Rasinger, Präsident des Interessenverbandes für Anleger (IVA), eine Sachverhaltsdarstellung an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) übermittelt. Darin prangert er die Vorgänge rund um das Gesellschafterausschlussverfahren beim Verkauf der Constantia Packaging (CP) zu Ungunsten der Kleinaktionäre an.

Dem damaligen Management, konkret Vorstandschef Hanno Bästlein, wirft Rasinger – ungeachtet des inzwischen erzielten Vergleichs samt kräftiger Nachzahlung für die Kleinaktionäre – Betrug vor. Die CP sei beim Verkauf absichtlich „billig gerechnet“ worden, begründete Rasinger den Schritt und stützte sich auf mehrere Experten-Gutachten, die auch im Vergleich berücksichtigt worden sind.

Die Sachverhaltsdarstellung, die Rasinger aus „kapitalmarkthygienischen Gründen“ einbrachte, wie er selbst betont, ging jedoch ins Leere. Denn die WKStA hat jetzt beschlossen, kein Ermittlungsverfahren (nach § 35c StAG) einzuleiten, weil der Tatbestand des Betrugs nicht erfüllt sei.

„Der täuschungsbedingte Irrtum muss gemäß § 146 StGB zumindest mitursächlich dafür sein, dass der Getäuschte eine Vermögensverfügung vornimmt“, argumentiert Staatsanwältin Alexandra Ramusch in dem der „Presse“ vorliegenden Schreiben. „Selbst wenn man annähme, dass die Minderheitsaktionäre in der Hauptversammlung aufgrund einer unrichtigen Planungsrechnung über den wahren Wert ihrer Aktien und die Angemessenheit der Barabfindung in die Irre geführt wurden, veranlasste sie dieser Irrtum nicht zu einer Vermögensverfügung. Der geforderte Kausalzusammenhang zwischen Irrtum und Vermögensverfügung ist daher nicht gegeben, weil die darauf beruhende allfällige Zustimmung der Minderheitsaktionäre zur Beschlussfassung für die Vermögensverfügung nicht mitbestimmend war.“

Rasinger ist enttäuscht, er werde die Sache aber auf sich beruhen lassen, sagt er zur „Presse“. Seine Anwälte raten, die Flinte nicht ganz ins Korn zu werfen. Spätere Ermittlungen seien möglich.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.10.2019)

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