Schonfrist

Betriebe müssen neue Online-Zahlungsregeln erst Ende 2020 umsetzen

Die Europäische Bankenregulierungsbehörde einigte sich auf eine Schonfrist bis 31. Dezember 2020. Handel und Hotellerie atmen auf.

Betriebe in Österreich erhalten für die Umsetzung der neuen Online-Zahlungsregeln eine Schonfrist bis 31. Dezember 2020, wie die Finanzmarktaufsicht (FMA) am Donnerstag mitteilte. Das sei das Ergebnis einer Einigung, die am Mittwoch im Rahmen der Europäischen Bankenregulierungsbehörde (EBA) erzielt worden sei.

Die neuen Regeln schreiben vor, dass eine Zahlung für ein im Internet erworbenes Produkt mittels doppelter Kundenauthentifizierung - also auf zwei Kanälen - freigegeben werden muss. Ursprünglich hätte die Regel bereits im September greifen sollen, für Banken gilt die Vorschrift bereits. Die Händler hatten jedoch über Probleme geklagt, die dafür nötigen technischen Umstellungen rechtzeitig umsetzen zu können. Nun erhalten sie 15 Monate mehr Zeit um sich auf die neuen Regeln einzustellen.

"Die Wirtschaftskammer hat sich dafür eingesetzt, dass unsere Betriebe ausreichend Zeit für die notwendigen technischen Adaptierungen bekommen. Wir freuen uns, dass es gelungen ist, dafür eine europaweit einheitliche Übergangsfrist festzulegen", zeigte sich WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf in einer ersten Reaktion zufrieden mit dem Ergebnis.

Auch Handel und Hotellerie atmeten angesichts der Schonfrist auf. Der Aufschub sei "sinnvoll und richtig, weil der elektronische Handel keine Grenzen kennt", sagte Peter Buchmüller, Obmann der Bundessparte Handel der WKÖ. Der Handelsverband hatte sich bereits am Mittwochabend über die Einigung der EBA gefreut. "Da in der Hotellerie mittlerweile ein Großteil der Zahlungen online erfolgt, war uns enorm wichtig, dass ausreichend Zeit für notwendige Adaptierungen bleibt", betonte auch die Obfrau des WKÖ-Fachverbandes Hotellerie, Susanne Kraus-Winkler.

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