Schwimmen: Ex-OSV-Spitze wegen schweren Betrugs verurteilt

APA/AFP/PEDRO PARDO
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Bedingte Freiheitsstrafen für langjährige Funktionäre Benesch und Gangel, die unter Ex-Präsident Paul Schauer systematisch Fördermittel erschlichen haben sollen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Mit Schuldsprüchen ist am Donnerstag am Wiener Landesgericht der Prozess gegen die frühere Spitze des Österreichischen Schwimmverbands (OSV) zu Ende gegangen. Weil sie sich in Verabredung mit dem im Juni verstorbenen Ex-OSV-Präsidenten Paul Schauer über Jahre hinweg systematisch Fördermittel erschlichen haben sollen, wurden die Ex-Funktionäre Walter Benesch und Thomas Gangel verurteilt.

Benesch fasste wegen schweren Betrugs zwei Jahre, Gangel 18 Monate Haft aus, wobei Benesch als Bestimmungstäter angesehen wurde. Beiden wurden die Strafen unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen. Der Schöffensenat (Vorsitz: Patrizia Kobinger-Böhm) ging von einer Schadenssumme von knapp über 300.000 Euro aus, die von Benesch und Gangel im Zeitraum 2006 bis 2013 aus Mitteln der Bundessportförderung lukriert wurden. Zwei vormalige Mitarbeiterinnen in der Buchhaltung, die auf Anweisung ihrer Vorgesetzten Scheinrechnungen zur Abrechnung bei der Bundessportorganisation (BSO) erstellt bzw. buchhalterisch umgesetzt hatten, erhielten als untergeordnete Beitragstäterinnen 13 Monate bzw. drei Monate bedingt. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

Dem OSV, der sich unter dem nunmehrigen Präsidenten Arno Pajek neu aufgestellt und die strafrechtliche Aufarbeitung der Malversationen der früheren Verbandsspitze unterstützt hat, wurde nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz eine Buße von 500 Euro (50 Tagessätze zu je zehn Euro) auferlegt, die bedingt nachgesehen wurde. Das Sportministerium, das sich dem Strafverfahren über die Finanzprokuratur als Privatbeteiligte angeschlossen hatte, bekam 130.000 Euro zugesprochen. Derselbe Betrag wurde für verfallen erklärt. Auch diese Entscheidungen sind nicht rechtskräftig.

Die Richterin stellte in der Urteilsbegründung fest, ein Teil der betrügerisch erworbenen Gelder wäre „in private Kanäle geflossen“. Es sei „nicht alles dem Verband zugutegekommen“. Pajek sowie der Rechtsvertreter des OSV, Rainer Rienmüller, hatten in diesem Zusammenhang „Exzesse“ der vormaligen Verbandsspitze beklagt. Einige Funktionäre hätten sich teure Businessclass-Flüge nach Südamerika geleistet, bei einem Wiener Nobel-Schneider eingekleidet und sich großzügige Prämien gegönnt. „Der OSV schwimmt nach diesen Herren in Schulden“, meinte Rienmüller.
„Wir haben nichts eingesteckt! Ich verwahre mich dagegen“, wies Benesch die Unterstellung zurück, er und Gangel hätten sich persönlich bereichert. Gangels Verteidiger Klaus Ainedter erklärte, sein Mandant habe „ein eingespieltes System“ übernommen, das im Schwimmverband, aber auch in anderen Sportarten „jahrzehntelang„ gängige Praxis zur Finanzierung des Sports gewesen sei: „Das ist immer so gemacht worden.“ Bei der BSO hätte man „weggeschaut“, statt die Förder-Ansuchen und deren finanzielle Abwicklung genau zu prüfen: „Das schafft Gelegenheiten, um entsprechende Malversationen machen zu können.“ Ainedter kritisierte außerdem die für die Angeklagten unzumutbar lange Verfahrensdauer. Diese hätten das Verfahren „seit mehr als sechs Jahren am Hals“, allein zwei Jahre sei der Akt „im Ministerium herumgekugelt“.

Ursprünglich mitangeklagt hatte die Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in dieser Causa auch den Wiener Landtagsabgeordneten und Vorsitzenden der younion-Gewerkschaft Christian Meidlinger (SPÖ), der ab September 2012 für ein knappes Jahr als OSV-Präsident tätig war. Ihm wurde angelastet, einer getürkten Abrechnung einer Scheinrechnung in Höhe von knapp 36.200 Euro zugestimmt zu haben. Meidlinger entging einer Verurteilung, sein Verfahren wurde im Juni diversionell erledigt.

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