Trotz gegenteiliger Behauptungen Londons bleibt Nordirland im regulatorischen Orbit der EU. Das Brexit-Abkommen in zwölf Fragen und Antworten.
Brüssel. Boris Johnson hat das vermeintlich Unmögliche möglich gemacht: Der britische Premier kehrt am Freitag mit einem neuen, unterschriftsreifen EU-Austrittsabkommen aus Brüssel zurück – einem Abkommen, das „die Integrität des Vereinigten Königreichs bewahrt, die besonderen Umstände auf der Irischen Insel berücksichtigt und den EU-Austritt am 31. Oktober gewährleistet“, wie es eine Sprecherin Johnsons am Donnerstag formulierte. Ist dem Regierungschef die Quadratur des Kreises gelungen, oder handelt es sich bei dem vermeintlichen Triumph Britanniens nur um heiße Luft? „Die Presse“ zerlegt den Deal in die Einzelteile.
1 Was ist neu an dem gestern präsentierten Austrittsabkommen?
Nicht viel. Von den Neuverhandlungen unberührt blieben die finanziellen Verbindlichkeiten Großbritanniens gegenüber der EU, die Rechte der in Großbritannien lebenden EU-Bürger (und vice versa), die Zusatzprotokolle zu Zypern und Gibraltar, die vereinbarten Mechanismen zur Streitschlichtung sowie die Modalitäten der Übergangsperiode zwischen dem Brexit und dem Inkrafttreten eines Freihandelsabkommens zwischen Großbritannien und der EU. Verändert wurde nur ein einziger, dafür aber besonders wesentlicher Aspekt: Das Zusatzprotokoll zu Nordirland – also der berüchtigte „Backstop“.