ÖVP versus "Falter": Erster Verhandlungstermin im Februar

Viele ÖVP-Plakate sah man im Frühherbst. Ob hinter der Überschreitung der Wahlkampfkosten der ÖVP Absicht steckte und ob der Falter dies nachweisen kann, wird Thema vor Gericht sein.
Viele ÖVP-Plakate sah man im Frühherbst. Ob hinter der Überschreitung der Wahlkampfkosten der ÖVP Absicht steckte und ob der Falter dies nachweisen kann, wird Thema vor Gericht sein. (c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Die Wochenzeitung soll widerrufen, dass die Volkspartei die Öffentlichkeit bewusst über Wahlkampfausgaben täusche.

In dem von der ÖVP gegen die Wochenzeitung "Falter" angestrebten Verfahren steht am Handelsgericht Wien der erste Verhandlungstermin fest, es ist der 20. Februar des kommenden Jahres. Die Klage war Mitte September zugestellt worden. Dem "Falter" wurden vier Wochen für die Klagebeantwortung gegeben. 

Zur Erinnerung: Der "Falter" berichtete im Wahlkampf über ihm zugespielte interne Dokumente, laut denen die ÖVP neun Millionen Euro an Ausgaben plant. Die ÖVP führe eine "doppelte Buchhaltung", hieß es. Die Volkspartei dementierte und warf dem Blatt vor, dass es entweder (unwissentlich) falsch berichtet habe oder (wissentlich) manipulativ. In der Klagabeantwortung argumentiert der "Falter", dass die ihm vorliegenden Dokumente die Schlussfolgerungen und Wertungen rechtfertigten, hieß es.

Die ÖVP hatte gefordert, dass die Zeitschrift künftig drei Behauptungen unterlassen solle. Etwa dürfe der "Falter" nicht mehr behaupten, dass die ÖVP bewusst die Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze von sieben Millionen Euro plane, dass die ÖVP die Öffentlichkeit bewusst über ihre Wahlkampfausgaben täusche und dass die ÖVP die Überschreitung der Wahlkampfkostenobergrenze vor dem Rechnungshof verbergen wolle.

Die Volkspartei hatte den Widerruf dieser Behauptungen verlangt, außerdem noch Kostenersatz. Der "Falter" in einer Reaktion: Der mehrfach von ÖVP-Spitzenfunktionären formulierte Vorwurf, man habe manipulierte Daten verwendet, sei in der Klage gar nicht erhoben. Es würde keins der zitierten Dokumente in der Klage der ÖVP in Zweifel gezogen. Und eine einstweilige Verfügung, wie bei Unterlassungsklagen üblich, habe die ÖVP nicht beantragt. 

(APA/red.)

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