Facebook

Strache-Ultimatum an FPÖ bisher nicht beantwortet

Heinz-Christian Strache
Heinz-Christian StracheDie Presse (Fabry)
  • Drucken

Der Ex-FPÖ-Chef will ab Montag eine Klage vorbereiten lassen, wenn seiner Forderung nach Herausgabe der Zugangsdaten zu seiner Facebook-Seite nicht nachgekommen wird.

Die FPÖ hat die Forderung ihres Ex-Parteichefs Heinz-Christian Strache nach Herausgabe der Zugangsdaten zu dessen Facebook-Seite bisher nicht beantwortet. Das erklärte Straches Anwalt Ben Irle am Freitag. Sollte die Partei die heute ablaufende Frist verstreichen lassen, will Irle ab Montag eine Klage gegen die FPÖ vorbereiten. Von der FPÖ war dazu keine Stellungnahme zu erhalten.

Strache hat auf Facebook immer noch 786.000 Fans. Er selbst wurde aber "ausgesperrt" und hat keine Zugangsdaten für den Account. Auch die FPÖ bespielt die Seite - es ist immerhin der zweitgrößte politische Facebook-Account in Österreich hinter jenem von VP-Obmann Sebastian Kurz - derzeit nicht aktiv. Der letzte Beitrag ist am 2. Oktober erschienen.

Sollte die FPÖ das am Freitag ablaufende Ultimatum verstreichen lassen und Strache die Zugangsdaten zum Account nicht übermitteln, würde das laut Irle auf eine Klage auf Herausgabe der Zugangsdaten hinauslaufen. "Wenn es tatsächlich dabei bliebe, dass keine Reaktion erfolgt, würden wir die Klage vorbereiten", sagt der Anwalt.

Zusammenführung mit FPÖ-Seite nicht erlaubt

Die FPÖ hatte zuletzt bei Facebook angefragt, ob der Konzern eine Zusammenführung der Strache-Seite mit jener der Partei erlauben würde. Die Partei hätte die Zahl ihrer Fans damit schlagartig vervielfacht, denn der FPÖ folgen auf Facebook nur 131.000 Fans. Facebook hat die Fusion jedoch abgelehnt. "Wir erlauben eine Zusammenführung, wenn beide Seiten einen ähnlichen Namen und dasselbe Thema darstellen. Dies ist hier nicht der Fall", teilte ein Facebook-Sprecher am Mittwoch mit.

>> Facebooks Probleme mit seelenlosen Ziegelsteinen und "HC Strache"

Irle sieht durch die Haltung von Facebook "unsere Rechtsposition zu 100 Prozent unterstützt". Er verweist darauf, dass die FPÖ zwar im Impressum der Strache-Seite steht, dass die Seite aber Straches Namen trage, sein Foto zeige und seine Aussagen wiedergebe. Auch dass die FPÖ Werbung für die Strache-Seite bezahlt habe, sieht der Anwalt nicht als Argument gegen Strache: "Für diese Investitionen hat die Partei in der Vergangenheit etwas erlangt. Daraus entsteht keine Eigentumsposition, die in alle Zukunft reicht."

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.