Vermieten ist in Österreich für viele Wohnungen stark reglementiert.
Kontraproduktiv

„Umverteilung von Arm zu Reich“ im Mietrecht

Beschränkungen des Mietzinses gelten als Mittel, leistbares Wohnen zu sichern. Wie der Salzburger Zivilrechtler Andreas Kletečka analysiert, erzielen sie aber gerade dort den gegenteiligen Effekt, wo es am meisten schadet.

Wien. „Das Mietrecht hat dieselben Wirkungen wie eine Droge“: Im Moment, sagt Andreas Kletečka, mache es die Situation erträglicher, mittel- und langfristig „verschlimmert es aber das Grundproblem“. Bei der Tagung der Zivilrechtslehrervereinigung kürzlich in Hamburg erläuterte Kletečka, Professor für Zivilrecht in Salzburg, warum gesetzgeberische Aktivitäten im Mietrecht vielfach dem Ziel zuwiderlaufen, einkommensschwächeren Bevölkerungsschichten leistbares Wohnen zu ermöglichen. Die Dosis wie bei einer Sucht immer weiter zu steigern, indem ständig neue Restriktionen geschaffen werden, schaffe aber keine Abhilfe.

Vermieten ist in Österreich für viele Wohnungen stark reglementiert. Neben rigiden Kündigungsbeschränkungen gelten im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (Altbauten vor 1953 bzw. 1945) Mietzinsobergrenzen. Diese ergeben sich aus dem – für den Richtwertmietzins entscheidenden – Richtwert, der bundesländerweise unterschiedlich hoch ist und in Wien 5,81 Euro monatlich je Quadratmeter beträgt. Dass er in der Steiermark und in Salzburg deutlich höher liegt (8,02 bzw. 8,03 Euro), erklärt Kletečka damit, dass Wien bei Einführung des Richtwertsystems von unrealistisch niedrigen Baukosten ausgegangen sei.

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