Rechtspanorama am Juridicum

Von Ibiza bis Facebook: Was Medien dürfen

Ist die vierte Gewalt außer Kontrolle? Wie weit können Medien gehen? Darüber wurde im gut besuchten Dachgeschoß des Wiener Juridicums debattiert.
Ist die vierte Gewalt außer Kontrolle? Wie weit können Medien gehen? Darüber wurde im gut besuchten Dachgeschoß des Wiener Juridicums debattiert. (c) Katharina F.-Roßboth
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In manchen Fällen dürfen Journalisten illegal gemachte Aufnahmen publizieren. Doch sind selbst bekannte Persönlichkeiten nicht vogelfrei. Und auch ein privater Instagram-User muss sich an Regeln halten.

Wien. War es richtig, dass Medien das Ibiza-Video veröffentlicht haben? „Die Frage kann ich mit einem glatten Ja beantworten“, betonte der Journalist Andreas Koller beim letztwöchigen Rechtspanorama am Juridicum. Doch er übte auch Kritik an seiner Branche: „Ich vermisse ein wenig die Recherchetiefe, wenn es darum geht, wer dieses Video gemacht hat“, meinte der Vize-Chefredakteur und Innenpolitik-Ressortleiter der „Salzburger Nachrichten“.

Die Frage, was Medien dürfen und welche Grenzen die vierte Gewalt im Staat beachten muss, war Gegenstand der Debatte. Die Veröffentlichung des Ibiza-Videos rund um die FPÖ-Politiker Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus hält Koller für wichtig, weil es „den Schleier von der Politik gerissen hat“. Anders beurteilt er Aufnahmen, in denen Politiker in rein privaten Situationen gezeigt werden, wie etwa SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner in St. Tropez. Es sei „eine Verlotterung der Sitten“, dass solche Bilder Eingang in Medien finden, meinte der Journalist.

Aber wie sieht die Situation rechtlich aus? „Es bedarf einer umfassenden Interessensabwägung“, sagte Ernst Karner, Professor für Zivilrecht an der Universität Wien. Je mehr jemand eine Person der Zeitgeschichte ist und je weniger es die Privatsphäre betrifft, desto eher sei eine Veröffentlichung zulässig. „Aber selbst im öffentlichen Raum ist man als Person der Zeitgeschichte nicht vogelfrei. Ich kann nicht Caroline von Monaco beim Einkaufen fotografieren – für ein Frauenblatt, Herren- oder Familienblatt“, sagte Karner.

Enthüllung wichtiger als Strafe

Was Medien aber zugute kommt, ist das Redaktionsgeheimnis. Sie müssen nicht sagen, woher sie Informationen haben. „Der Quellenschutz geht so weit, dass dafür sogar eine Einschränkung der Strafverfolgung in Kauf genommen wird“, analysierte Karner. Und Medien dürften sogar rechtswidrig erlangte Informationen verwenden, wenn es gute Gründe für eine Veröffentlichung gibt.

Neben den gesetzlichen Regeln gibt es über den Presserat auch eine Selbstverpflichtung vieler Medien. Grundsätzlich sollten sich Journalisten bei der Recherche vorstellen, erklärte Alexander Warzilek, Geschäftsführer des Österreichischen Presserats. „Es kann aber Fälle geben, in denen man nur an Informationen kommt, wenn man verdeckt recherchiert“, sagte er. Und bei einem außergewöhnlichen Interesse dürfe Material für einen Artikel auch so beschafft werden.

Jeder, der findet, dass ein Artikel gegen ethische Richtlinien verstößt, kann sich beim Presserat beschweren. Das Verfahren ist kostenlos, Beschwerden können auch per Mail eingebracht werden. In den Senaten des Presserats sitzen selbst Journalisten. Und die Verurteilungen wirken laut Warzilek, wenngleich sie eher symbolischer Natur sind und sich manche Boulevardmedien gar nicht dem Presserat unterworfen haben. Aber selbst für die in diesen Medien tätigen Journalisten sei eine Verurteilung durch Branchenkollegen unangenehm, sagte Warzilek.

Doch heute braucht man nicht mehr unbedingt Zeitungspapier, um seine Worte unters Volk zu bringen. In sozialen Medien kann jeder seine Meinung posten, auch wenn es dabei manchmal eher asozial zugeht. Im Kampf gegen Hasspostings konnte jüngst Anwältin Maria Windhager einen juristischen Sieg gegen Facebook erringen. Demnach muss der US-Konzern nicht nur ein gegen Ex-Grünen-Chefin Eva Glawischnig gerichtetes Hassposting weltweit löschen, wenn der OGH dies anordnet. Facebook hat auch anders formulierte, aber vom Sinn her gleiche Beleidigungen aus dem Netz zu nehmen.

Meinungsfreiheit in Gefahr?

Doch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die diese Folgen hat, ist nicht unumstritten. So meinen manche, dass nun die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden könnte. „Ich kann diesen Einwand nicht wirklich nachvollziehen“, meinte Windhager. Denn es gehe doch nur um Fälle, in denen eine Rechtsverletzung von einem Gericht festgestellt worden ist. Und auch wenn Facebook nun verpflichtet sei, sinngleiche Bedeutungen zu löschen, heiße das nicht, dass automatische Filter zur Anwendung kommen müssten.

Für den Konzern sei es leistbar, mit einer Textsuche ähnliche Passagen zu finden und dann individuell zu prüfen, ob diese Behauptung gelöscht werden muss, meinte Windhager. Man dürfe nicht Meinungsfreiheit gegen Persönlichkeitsschutz ausspielen, appellierte die auf Medienrecht spezialisierte Anwältin. Sie beklagte auch, dass es in Österreich zu lang dauere, bis man bei Verstößen gegen Persönlichkeitsrechte eine einstweilige Verfügung erhalte.

Die sozialen Medien würden auch klassische Boulevardmedien verändern, konstatierte Hans Peter Lehofer, Hofrat des Verwaltungsgerichtshofs. „Man kann einen gewissen verrohenden Einfluss feststellen“, meinte der Höchstrichter, der auch über Telekom-, Rundfunk- und Medienrecht bloggt.

Aber wer auf Social Media aktiv ist, muss aufpassen, was er tut. „Alles, was Sie auf Instagram posten, kann zu Unterlassungsbegehren führen“, erklärte Lehofer. Doch die meisten journalistischen Privilegien wie das Redaktionsgeheimnis würden nur jenen zustehen, die in professionellen Medien publizieren. Diese Redakteure sind auch dann von einer Strafe befreit, wenn an dem von ihnen beschriebenen Thema ein wichtiges öffentliches Interesse besteht. Und wenn zusätzlich hinreichende Gründe vorgelegen sind, eine Behauptung für wahr zu halten. Diese muss also gar nicht unbedingt stimmen. Allerdings sind Journalisten verpflichtet, bei Betroffenen nachzufragen, was sie zu den gegen sie erhobenen Vorwürfe sagen.

Keine Waffengleichheit

Das Hauptproblem des Qualitätsjournalismus bleiben aber die Ressourcen, wie Koller schilderte. Sie seien knapp, während die Ministerien und die Parteien in den vergangenen Jahren ihre PR-Abteilungen hochgerüstet hätten. Während Österreich eine der höchsten Parteiförderungen weltweit habe, könnten sich Medien aber nicht mehr Mitarbeiter leisten, erklärte der Journalist. „Und da geht die Waffengleichheit verloren.“

„Presse“-Diskussionen

Das Rechtspanorama am Juridicum ist eine gemeinsame Veranstaltungsreihe der „Presse“ und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien. Die nächste Veranstaltung dieser Reihe findet am 25. November ab 18 Uhr statt, das Thema wird noch bekannt gegeben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.10.2019)

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