NÖ: Pfarrer wegen Kinderpornos verurteilt

Pfarrer wegen Kinderpornos verurteilt
Symbolbild(c) REUTERS (� Chris Helgren / Reuters)
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Auf dem Computer des Priesters aus der Erzdiözese Wien wurden 400 einschlägige Dateien gefunden. Er hat das Material auch weitergegeben. Das Gericht hat ihn zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt.

Ein niederösterreichischer Pfarrer (49) ist am Freitag wegen Besitzes und Weitergabe kinderpornografischen Materials zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der Geistliche hatte sich vollinhaltlich schuldig bekannt und reumütig gezeigt. Mildernd waren das Geständnis und seine Unbescholtenheit, als erschwerend wertete Einzelrichterin Christine Gödl den langen Tatzeitraum von Oktober 2004 bis zum "Auffliegen" (über einen Internet-Chatpartner) im Februar 2010.Verteidiger und Staatsanwalt gaben keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.

Die Polizei hat bei Erhebungen im Jänner rund 400 einschlägige Dateien auf dem Computer des Mannes gefunden. Die Bilder und Videos von vorwiegend Buben hat er auch an andere im Chatverkehr weitergegeben. Der Pfarrer war nach Verständigung durch die Justizbehörden  von seinen Ämtern und Aufgaben als Pfarrer, stellvertretender Dechant und Wallfahrtsdirektor sowie als Religionslehrer enthoben worden, teilte die Erzdiözese Wien im Februar mit. Die Sorge der Kirche gelte den Kindern, die Opfer sexuellen Missbrauchs werden, hieß es damals.

"Es war eine Sucht"

"Ich schäme mich", sagte der Pfarrer zum Vorwurf von Staatsanwalt Erwin Blümel, sich seit Oktober 2004 zahlreiche pornografische Darstellungen aus dem Internet beschafft und den Zugriff darauf im Chat-Verkehr gestattet zu haben. "Es war eine Sucht", die er nun in einer freiwilligen psychotherapeutischen Behandlung aufarbeite. Als "Sühneleistung" sei er überdies ein halbes Jahr lang unentgeltlich in einem Krankenhaus tätig.

Dass er elektronisches Material mit pornografischen Darstellungen Minderjähriger auch getauscht habe, sei "unverzeihlich". Er sei "neugierig" gewesen und wollte sehen, wie die Chat-Partner ausschauen, schilderte der Priester den Einstieg in das Chat-Programm, nachdem er seit 2003 über einen Internetzugang verfügte. Manchmal, bei Betrachtungen der Bilder, habe er ein "schlechtes Gewissen" bekommen: "Ich dachte, um Gottes willen, was kommt da daher!" Aber "bedauerlicherweise" habe er den Chat-Verkehr nicht eingestellt. Material getauscht habe er aus Neugier, was er geschickt bekäme.

Die Erkenntnis, dass sich die Dateien nicht löschen ließen, sei ein "Schock" gewesen - ebenso wie die Hausdurchsuchung, bei der der PC beschlagnahmt wurde, meinte der Geistliche, der die ganze Zeit hindurch Pfarrer und Religionslehrer war. Die Diskrepanz zwischen dem Unterricht vor Kindern und seinem verbotenen Tun am Computer erklärte er auf Frage der Richterin mit seinem Suchtverhalten, betonte aber, als Lehrer keinerlei Übergriffe gesetzt und auch sonst niemandes sexuelle Atmosphäre verletzt zu haben.

Auf Zeugenaussagen verzichtet

Auf die geladenen Zeugen - einen Polizeibeamten und einen Chat-Partner - wurde verzichtet, so dass bereits nach einer halben Stunde Verhandlung die Schlussvorträge folgten. Der Staatsanwalt forderte unter Hinweis auf das Ziel, den Angeklagten von weiteren Taten abzuhalten, sowie auf die generalpräventive Wirkung eine schuldangemessene Bestrafung.

Am schwersten liege ihm am Herzen, dass er die Menschenwürde außer Acht gelassen habe, sagte der 49-Jährige in seinen Schlussworten. Seinem Ersuchen, eine "diversielle Maßnahme" zu verhängen, leistete die Richterin nicht Folge: Diversion sei nur bei weniger schwerer Schuld möglich. Die Strafdrohung für das Delikt nach Paragraf 207a (Pornografische Darstellungen Minderjähriger) beträgt bis zu zwei Jahre Haft.

(APA)


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