Mit Federn, Haut und Haar

Wölfe & andere „störende Tiere“: Kein Raum für Abschussfantasien

Dass man im Burgenland letzte Woche die Jagd aufGoldschakale eröffnet hat, ist nicht nur EU-rechtswidrig, sondern schlicht dumm.

Ein neues Ritual etabliert sich in Österreich: Jedes Jahr wandern ein paar Wölfe durch unsere Alpen. Sie treffen dort auf ungeschützte Schafe, weil sich unter den Haltern und den Gottesoberen in Landwirtschaft und Politik noch nicht durchgesprochen hat, dass Österreich Wolfsland ist und bleiben wird. Aber anstatt konsequent auf Herdenschutz zu setzen, und die dafür vorgesehenen Fördermillionen in Brüssel abzuholen, schreit man jedesmal nach Abschuss. Gelegentlich greift man auch zur „Selbsthilfe“, wie heuer im Tiroler Sellrain, und die Behörden bemühen sich geflissentlich, den Verbrecher nicht ausfindig zu machen (es gilt für beide Seiten die Unschuldsvermutung). Soweit – so irrational.

Abschuss ist nach der europäischen Gesetzeslage nur dann eine Option, wenn ein Wolf Weidetiere tötet, die eigentlich fachgerecht geschützt sind, oder wenn er die Scheu vor den Menschen verliert. Dennoch wollte es die finnische Regierung genau wissen: Sie fragte beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) an, ob es rechtlich möglich sei, Wölfe abzuschießen, um die Leute zu beruhigen und unbehindert Landwirtschaft treiben zu können. Das Urteil vom 10. Oktober 2019 war eindeutig: Es gilt die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Und die verlangt, dass in allen Ländern der EU Wildtiere so lange streng geschützt werden müssen, bis ein „günstiger Erhaltungszustand“ erreicht ist. Der EuGH stellt wörtlich fest, dass der Erhaltungszustand einer Art als günstig betrachtet werden kann, „wenn 1. aufgrund der Populationsdynamik der Art anzunehmen ist, dass diese ein lebensfähiges Element ihres natürlichen Lebensraumes bildet und langfristig weiterhin bilden wird, und 2. das Verbreitungsgebiet dieser Art weder abnimmt noch in absehbarer Zeit vermutlich abnehmen wird, ein genügend großer Lebensraum vorhanden ist und wahrscheinlich weiterhin vorhanden sein wird, um langfristig ein Überleben der Populationen dieser Art zu sichern.“ Es gilt also strenger Schutz für Wolf und Co. und es bleibt rechtlich verwehrt, Wildtiere abzuschießen, weil sie Leuten Angst oder das Wirtschaften schwieriger machen. Obwohl es schwierig sein kann, Schafe und Rinder in den Alpen vor Wölfen zu schützen, darf und kann man dennoch dort „wolfsfreie Zonen“ einrichten. Das Urteil unterstreicht, dass am Herdenschutz kein Weg vorbeiführt. Die vom EuGH getroffene Entscheidung gilt natürlich für die gesamte EU, nicht nur für den Wolf, sondern auch für alle anderen Wildtiere, etwa Bär, Luchs, Fischotter oder Biber. Damit sollte der heimische Umgang mit Wölfen sachlicher werden. Noch deutet allerdings nicht viel darauf hin.

Erfreulicherweise gibt es zwar seit heuer ein „Koordinationszentrum Wolf“ im steirischen Gumpenstein, bei der Besetzung des Leiterpostens wurde allerdings ein inkompetenter Mann einer kompetenten Frau (erstgereiht) vorgezogen. Das lässt nichts Gutes erahnen; auch nicht, dass das neue Zentrum finanziell ausgehungert wird und bislang den betroffenen Landwirten weder Schulungen noch Hilfe in Sachen Herdenschutz anbot. Und dass man im Burgenland letzte Woche die Jagd auf Goldschakale eröffnet hat, obwohl sich gerade erst mal vier Gruppen angesiedelt haben, ist nicht nur EU-rechtswidrig, sondern schlicht dumm. Ich empfehle den Wildtieren dringend, einen großen Bogen um das schießwütige Österreich zu machen. Aber leider lesen die nicht Zeitung.

Kurt Kotrschal, Verhaltensbiologe i. R. Uni Wien, Wolf Science Center Vet-Med-Uni Wien, Sprecher der AG Wildtiere/Forum Wissenschaft & Umwelt.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.10.2019)

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