Dieser „Führungsfehler“ geschah zu der Zeit, als die Datenschutz-Grundverordnung in aller Munde war. Eine Firma verdiente gut daran.
Wir erinnern uns: Am 25. Mai 2018 trat die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Sie bereitete Unternehmen, die mit Personendaten zu tun hatten (also allen), eine Menge Kopfzerbrechen.
Etwa ein Jahr davor gerieten sie alle in Panik und rannten den wenigen spezialisierten Beratern die Tür ein. Die stockten blitzartig ihr Personal auf und machten so viele Unternehmen wie möglich glücklich.
In dieser Zeit kamen sie kaum zum Schnaufen. Ein weitblickender Projektmanager fragte sich schon damals, was nach dem 25. Mai sein würde. Ein paar Nachzügler würde es wohl noch zu beglücken geben, aber dann?
„Dafür haben wir jetzt keine Zeit“, blaffte sein Geschäftsführer. „Der Hype hat ein Ablaufdatum“, versuchte es der Projektmanager noch einmal. Der Geschäftsführer scheuchte ihn zur Tür hinaus, er möge sich um seine Kunden kümmern. Aber sofort.
Es kam, wie es kommen musste: Nach dem 25. Mai gingen die Aufträge rapide zurück. Als es wehtat, wurde der Geschäftsführer aktiv. Er baute die Vertriebsmannschaft aus, aber die bekam nicht einmal mehr Termine. Er investierte in eine Telefonmarketing-Kampagne (er war ein Kind der 1980er), die brachte auch nichts.
Also kündigte er seine Leute. Einige wenige behielt er, zu Servicezwecken. Auch der Projektmanager verlor seinen Job.
Es machte ihm nichts. Weitblickend, wie er war, hatte er sich längst einen neuen gesucht.
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Ähnlichkeiten mit realen Personen und Unternehmen sind zufällig und nicht beabsichtigt.
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