Entscheidung gefallen

Philippa Strache nimmt ihr Nationalratsmandat an

Archivbild: Philippa und Heinz-Christian Strache vor Beginn eines FPÖ-Parteitages im März 2017 in Klagenfurt.
Archivbild: Philippa und Heinz-Christian Strache vor Beginn eines FPÖ-Parteitages im März 2017 in Klagenfurt.(c) APA (GERT EGGENBERGER)
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Die Ehefrau von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache wird als wilde Abgeordnete in das Parlament einziehen. Die FPÖ nimmt die Entscheidung "zur Kenntnis". Über eine mögliche Suspendierung könnte die Partei noch heute entscheiden.

Die Entscheidung ist gefallen: Philippa Strache, Ehefrau von Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, nimmt das ihr zustehende Nationalratsmandat an. Das berichtete „oe24.at“ am Dienstag und damit am Tag vor der konstituierenden Nationalratssitzung, an der die Freiheitliche entsprechend auch teilnehmen wird. Kurz darauf bestätigte dies Strache auch via Aussendung.

Die FPÖ nimmt die Entscheidung "zur Kenntnis". "Wir haben damit gerechnet", hieß es vonseiten der Freiheitlichen. Wie mit Strache weiter umgegangen wird, war zunächst noch nicht klar. Möglich sind eine Suspendierung der Ehefrau von Heinz-Christian Strache oder sogar ein Ausschluss aus der Partei. Geschehen kann dies entweder durch Parteichef Norbert Hofer, oder durch die Wiener Landespartei.

FPÖ-Chef Norbert Hofer geht nicht davon aus, dass Philippa Strache nach der Annahme ihres Nationalratsmandates FPÖ-Mitglied bleibt. Dies sei sie ohnehin erst seit etwa "sechs, sieben Wochen", sagte er vor der Klubsitzung der Freiheitlichen am Dienstagnachmittag. Der bei der Klubsitzung der Freiheitlichen zum Klubchef gewählte Herbert Kickl stellt die Parteimitgliedschaft Philippa Straches ebenfalls infrage. Dass diese der FPÖ etwa "Verleumdungen" vorgeworfen hatte, sei "sicher kein Freundschaftsakt", sagte er am Dienstag nach der Abstimmung. Über einen Parteiausschluss entscheiden müsse aber ohnehin die Wiener Landesgruppe.

„Inszenierte Diffamierungskampagne"

Philippa Strache wolle ihr Mandat "mit größtmöglichem Einsatz gewissenhaft" wahrnehmen, teilte sie mit. Die Entscheidung sei "frei und unabhängig" getroffen worden. "Verleumdungen" und Diskussionen über ihre Person, auch durch "ehemalige Parteifreunde", seien "kränkend", "verletzend" und "schlichtweg verwerflich" gewesen.

Nicht näher eingehen wollte Strache auf den "bedenklichen Umstand", dass "Spitzenfunktionäre" der Freiheitlichen - "trotz Kandidatur auf der Wahlliste, meiner aufrechten Mitgliedschaft in der 'freiheitlichen Familie' und meiner unwiderlegten Unbescholtenheit" - zuletzt ausgeschlossen haben, sie in den FPÖ-Klub aufzunehmen. Überzeugt zeigte sie sich aber davon, dass die "Diffamierungskampagne" mit "Niedertracht inszeniert wurde".

„Freies“, wildes Mandat

Zu ihrer künftigen Präsenz im Nationalrat meinte Strache: "In den letzten Monaten wurde viel von der 'Schönheit unserer Bundesverfassung' gesprochen." Diese sehe das freie Mandat freier Bürgerinnen und Bürger vor. "Es ist mir daher eine große Ehre, dem Wortsinn unserer Bundesverfassung nachzukommen und mein politisches Engagement in den Dienst freier Bürger zu stellen."

Hätte sich Strache gegen das Mandat entschieden - sie hatte auf dem dritten Platz der Wiener Landesliste bei der Nationalratswahl kandidiert - wäre ihr Sitz von Markus Tschank übernommen worden. Allerdings: Strache wird, wie vonseiten der FPÖ zuletzt mehrfach betont worden ist, nicht Mitglied im blauen Klub sein, sondern als wilde Abgeordnete im Hohen Haus agieren.

>>> Das einsame Leben der wilden Abgeordneten [premium]

Immunität für Strache

Ob auch ein weiterer Grund hinter Straches Entscheidung stehe, das Mandat anzunehmen, nämlich, dass sie damit gegen Ermittlungen immun sei, war weder in dem Statement noch in dem Bericht von „oe24.at“  Thema. Fest steht dennoch: Als Parlamentarierin gilt für sie die Immunität. Die Staatsanwaltschaft Wien müsste die Ermittlungen einstellen und gegebenenfalls um eine Auslieferung im Parlament ansuchen, sagte Verfassungsjurist Heinz Mayer zuletzt der „Presse“.

Der Hintergrund: Seit Ende September ermittelt die Staatsanwaltschaft Wien bereits gegen Heinz-Christian Strache. Der Verdacht lautet auf Veruntreuung. Der ehemalige Vizekanzler soll der Wiener Landespartei systematisch private Spesen abgerechnet haben. Dabei hatte die Partei ihrem damaligen Obmann ohnehin monatlich eine hohe Summe zur Verfügung gestellt: Landesparteichef Dominik Nepp bestätigte ein Spesenkonto von 10.000 Euro und einen Mietzuschuss von 2500 Euro im Monat. Nach Straches Rücktritt wurden auch noch Fahr- und Sicherheitskosten übernommen. Wie viel Philippa Strache in ihrer Zeit als Social-Media- und Tierschutzbeauftragte der FPÖ verdient hat, wollen weder sie noch die Partei verraten. Es soll sich aber um eine hohe vierstellige Summe handeln.

Das Ehepaar Strache zog sich seit Bekanntwerden der Vorwürfe weitgehend aus der Öffentlichkeit zurück: Auf seiner privaten Facebook-Seite postete Strache dazu lediglich eine Stellungnahme des Anwalts, der ihn und seine Frau vertritt. „Unsere Mandantin hat zu keinem Zeitpunkt Spesen gegenüber der FPÖ abgerechnet oder sich auf Kosten der Partei privat bereichert“, heißt es in der Mitteilung. „Insbesondere hat sie weder die Anschaffung von Kleidungsstücken noch von Mode-Accessoires, wie etwa Handtaschen, aus Geldmitteln der FPÖ finanzieren lassen.“ Auch Heinz-Christian Strache hat die Vorwürfe vehement bestritten. Er habe stets seine Kosten korrekt abgerechnet.

>>> Bericht von „oe24.at“ 

(Red.)

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