Justizwesen

In der Strafbox der EU

Hier endet vorerst Europa: Ein Grenzübergang zwischen dem EU-Staat Rumänien und Moldau.
Hier endet vorerst Europa: Ein Grenzübergang zwischen dem EU-Staat Rumänien und Moldau.(c) ROBERT GHEMENT / EPA / picturede (ROBERT GHEMENT)
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Die verschleppten Reformen Bulgariens und Rumäniens erklären, wieso es so wenig Rückhalt für neue EU-Beitritte gibt.

Brüssel. Nach fast 13 Jahren Mitgliedschaft in der Europäischen Union sind Bulgariens Justizwesen sowie seine Vorkehrungen gegen Korruption und das organisierte Verbrechen auf jenem Stand, den sie eigentlich als Bedingung für den Beitritt am 1. Jänner 2007 hätten vorweisen müssen. Die Europäische Kommission beschloss am Dienstag in Straßburg bei ihrer wöchentlichen Sitzung, dass Bulgarien das seit damals laufende Kooperations- und Kontrollverfahren verlassen könne. „Die Kommission betrachtet den Fortschritt, welchen Bulgarien gemacht hat, als ausreichend, um die Verpflichtungen zu erfüllen, welche es zum Zeitpunkt seines Beitritts zur EU eingegangen ist“, schließt der Fortschrittsbericht der Kommission. Nach Rücksprache mit dem Rat, also den nationalen Regierungen der Mitgliedstaaten, sowie dem Europaparlament werde die Kommission beschließen, das bulgarische Kooperations- und Kontrollverfahren zu beenden.

„Anlass für große Sorge“

Völlig anders hingegen sieht es im Parallelfall Rumäniens aus. Im Lauf des Jahres 2017 sei der Reformeifer erlahmt, seit November 2018 beobachte die Kommission „Rückschritte“. „Diese Entwicklung ist Anlass für große Sorge“, heißt es in Rumäniens Fortschrittsbericht, der seinem Inhalt nach keiner ist. Auch die im November 2018 formulierten zusätzlichen acht Empfehlungen seien von der sozialdemokratischen Regierung in Bukarest ignoriert worden (vorletzte Woche wurde sie im Parlament abgesetzt).

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