Betriebsanlagen

Wenn Anrainer lästige Fragen stellen

Anlass für den Rechtsstreit zwischen Unternehmen und Anrainern war ein Flüssiggaslager in Tirol.
Anlass für den Rechtsstreit zwischen Unternehmen und Anrainern war ein Flüssiggaslager in Tirol.Roland Mühlanger / picturedesk
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Geht es um Umweltbelange, dürfen Anrainer in Betriebsunterlagen schmökern, das bestätigt ein aktuelles Urteil. Unternehmen können dann nicht auf Geheimhaltung pochen.

Wien. Anrainer von Betrieben, die mit gefährlichen Stoffen arbeiten, können Einsicht in das Sicherheitskonzept des Unternehmens verlangen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof entschieden (VwGH; Ra 2017/04/0130 bis 0132). Es ging um ein Flüssiggaslager in Tirol, einen sogenannten Seveso-III-Betrieb – was bedeutet, dass dort explosive, hochgiftige oder andere gefährliche Stoffe jenseits bestimmter Grenzwerte anfallen. Aber nicht nur solchen Firmen kann man als Nachbar auf die Finger schauen: Von Einsichtsrechten in umweltrelevante Unterlagen kann so gut wie jedes Unternehmen betroffen sein.

Aber zurück zum Anlassfall: Für Seveso-III-Betriebe (und bestimmte andere Anlagen) gelten besondere Regeln zur Verhinderung von Industrieunfällen und zum Schutz der Umgebung, sollte doch einmal ein Unfall passieren. Grundlage ist eine EU-Richtlinie, die durch diverse innerstaatliche Regelungen umgesetzt wurde. Sie brummt sowohl den Unternehmen als auch den Behörden eine Reihe von Verpflichtungen auf.

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