E-Government-Benchmark 2019

Der RSA-Brief kommt künftig elektronisch

Ab Anfang 2020 haben Behörden, also Gerichte und Verwaltungsbehörden, bis auf wenige Ausnahmefälle das Recht, Zusendungen an Unternehmen nur mehr elektronisch vorzunehmen.
Ab Anfang 2020 haben Behörden, also Gerichte und Verwaltungsbehörden, bis auf wenige Ausnahmefälle das Recht, Zusendungen an Unternehmen nur mehr elektronisch vorzunehmen. (c) imago images / Westend61
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Elektronische Zustellung ist für Firmen bald Pflicht.

Wien. Kürzlich hatte Wirtschaftsministerin Elisabeth Udolf-Strobl Grund zum Jubeln, was die Digitalisierung in Österreichs Verwaltung betrifft. Im jüngsten „E-Government-Benchmark 2019“ der EU-Kommission hat sich Österreich um drei Plätze auf den dritten Rang von 36 Ländern verbessert. Nur Malta und Estland liegen vor Österreich. Auch der E-Government Monitor 2019, ein Vergleich mit Deutschland und der Schweiz, stelle Österreich ein sehr gutes Zeugnis aus, erklärte die Ministerin.

Demnächst erfolgt ein weiterer Schritt auf dem Weg ins digitale Behördenzeitalter: Ab Anfang 2020 haben Behörden, also Gerichte und Verwaltungsbehörden, bis auf wenige Ausnahmefälle das Recht, Zusendungen an Unternehmen nur mehr elektronisch vorzunehmen. Unternehmen sind dann verpflichtet, am System der elektronischen Zustellung teilzunehmen.

Ausgenommen sind nur Firmen ohne Internetanschluss (was es heutzutage so gut wie gar nicht mehr gibt) bzw. Betriebe, die unter 30.000 Euro Umsatz jährlich machen und keine Umsatzsteuer verrechnen und anmelden müssen.

Der Bund startet mit der elektronischen Zustellung schon ab 1. Dezember dieses Jahres, also in rund sechs Wochen. Die Zeit, um alle Vorbereitungen zu treffen, ist somit kurz. Der wichtigste Schritt: Man muss sich bei einem elektronischen Zustelldienst registrieren, derzeit sind fünf solcher Dienste zugelassen (Webseite digitales Österreich). Außerdem muss man die gültige E-Mail-Adresse des Unternehmens hinterlegen. Hat ein Unternehmen noch kein USP-Konto, muss es dieses bis 1. Dezember anlegen.

Die E-Zustellung sei kein Ersatz von Papier, aber ein zusätzliches Service – und eine Kosten- und Zeitersparnis, heißt es beim Bund. Denn nach zwei elektronischen Verständigungen gibt es keine dritte mehr – der „gelbe Zettel“ gehört der Vergangenheit an. (eid)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.10.2019)

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