Insolvenz

Zeit für Gruber & Kaja drängt

Bis zum Jahresende ist die Fortführung des Unternehmens noch gesichert.

St. Marien/Wien. Viel Zeit bleibt Gruber & Kaja nicht. Bis zum Jahresende ist die Fortführung des oberösterreichischen Autozulieferers aus St. Marien noch gesichert. So lang springen einige Kunden in die Bresche. „Fortführungsvereinbarungen sind abgeschlossen“, sagt die Masseverwalterstellvertreterin Elisabeth Huber zur „Presse“.

„Kunden haben sich verpflichtet, den prognostizierten Verlust bis Ende des Jahres zu decken.“ Zwei Raten an Verlustfinanzierungsvorauszahlung wurden schon gezahlt. Im November steht die nächste Tranche in Höhe von 1,2 Millionen Euro an. Davon kann die Traditionsfirma, die einst den beliebten Schnellkochtopf herstellte, Löhne und Gehälter berappen sowie Miete und Betriebskosten. „Die Unternehmensfortführung ist damit bis zum Jahresende gesichert.“ Danach ist die Zukunft der 200 Mitarbeiter ungewiss. Findet sich kein Käufer, wird der Hersteller von Druckgusskomponenten zerschlagen. Die Mutter HTI, die nur als Holding fungierte, sowie ihre operative Tochter hatten im August Insolvenz angemeldet.

Deal soll noch heuer gelingen

Huber bestätigt, dass Interessenten eine unverbindliche Absichtserklärung, einen sogenannten Letter of Intent (LOI), für Gruber & Kaja abgegeben haben. Zusätzlich gebe es weitere Interessensbekundungen. Der Deal soll noch heuer unter Dach und Fach gebracht werden. Trotz der fortgeschrittenen Zeit zeigt sich die Rechtsanwältin optimistisch: „Wir sehen den Fall positiv.“ Es gibt zwei Möglichkeiten: eine Übernahme der Tochter Gruber & Kaja allein oder der gesamten Gruppe HTI. „In beide Richtungen werden Gespräche geführt“, verrät Huber. Sollte ein Investor die gesamte Gruppe übernehmen, wird dies wohl in Sanierungspläne in beiden Insolvenzverfahren münden.

Kommt es zum Verkauf von Gruber & Kaja, wird eine Finanzierung der Sanierungspläne nicht möglich sein. Der Erlös würde kaum ausreichen, um 20 Prozent der Überschuldung von 17,7 Millionen Euro zu decken. An die Gläubiger würde dann nach Abschluss aller Verwertungshandlungen eine Liquidationsquote ausgeschüttet werden. (mad)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.10.2019)

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