Schanigarten: Anrainer werden nicht mehr gefragt

Schanigarten Anrainer werden nicht
Schanigarten Anrainer werden nicht(c) Die Presse (Michaela Bruckberger)
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Gesetzesentwurf: Eine Novelle der Gewerbeordnung soll Gastgärten ohne Genehmigungsverfahren bringen. Man erhofft sich dadurch eine Verringerung des Verwaltungsaufwands und weniger Bürokratie für die Wirte.

WIEN. Die einen sprechen von einem Abbau von Bürokratie. Die anderen von einer Entrechtung der Anrainer. Die Rede ist von einer Novellierung der Gewerbeordnung, laut der Gastgärten künftig keine Betriebsanlagengenehmigung mehr brauchen. Der Entwurf von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (VP) sieht vor, dass Gastgärten mit bis zu 100 Sitzplätzen auf öffentlichem Grund ohne Genehmigung von acht bis 23 Uhr geöffnet haben dürfen.

Eine Verringerung des Verwaltungsaufwands und weniger Bürokratie für die Wirte erhofft man sich im Ministerium. Schließlich seien die Genehmigungsverfahren langwierig und komplex. Derzeit müssen Gastronomen für einen Schanigarten einen Antrag stellen, bei dem neben der Gewerbebehörde auch Anrainer eine Parteienstellung haben. Und die, so argumentiert man auch im Fachverband Gastronomie der Wirtschaftskammer, könnten ein solches Projekt im Rahmen des Verfahrens verhindern. „Das kommt nicht oft vor“, sagt Fachverbandsgeschäftsführer Thomas Wolf, „aber es ist ein gewisser Regelungsbedarf da“. An die Interessen der Anrainer sei in dem Entwurf ja gedacht worden: Man dürfe in den entsprechenden Gastgärten keine Veranstaltungen machen, nicht singen oder musizieren, „ja nicht einmal grillen“.

Für die Anrainer heißt das: Geht der derzeitige Entwurf durch, haben sie kein Mitspracherecht mehr, ob in ihrer Umgebung ein Gastgarten errichtet werden darf oder nicht – und das bei Gastgärten mit bis zu 100 Plätzen. „Das ist nicht wenig“, sagt Volksanwältin Terezija Stoisits. Für Anrainer könne das jedenfalls eine Belastung sein – derartige Beschwerden kenne man in der Volksanwaltschaft zumindest zur Genüge.

Ministerium: Keine Entmachtung

Eine Entmachtung der Anrainer sieht man im Ministerium nicht – im Gegenteil. Denn laut der derzeitigen Gewerbeordnung haben sie zwar Parteienstellung, doch ist ein Gastgarten einmal genehmigt, kann er nur durch ein aufwendiges Verfahren wieder geschlossen werden. In Zukunft, so heißt es aus Mitterlehners Büro, können Nachbarn Verstöße bei den Behörden anzeigen – und die können den Gastgarten sofort schließen.

Schönheitsfehler: Die Anrainer müssen selbst initiativ werden und den Beweis führen, dass ihre Gesundheit unter der Lärmbelastung leidet. Vor allem am Lärm übt auch das Umweltbundesamt in seiner Stellungnahme Kritik – die neue Verordnung biete keinen ausreichenden Lärmschutz. Daneben gibt es auch Kritik anderer Art: So sprechen etwa sowohl Volksanwaltschaft als auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts von einer „unverhältnismäßigen Differenzierung“ von Gastgärten zu anderen Betriebsanlagen.

Noch Mitte Juni will Minister Mitterlehner die Novelle in den Ministerrat bringen, vor der Sommerpause soll sie der Nationalrat beschließen. Ob der Entwurf tatsächlich so durchgeht? „Man wird die Stellungnahmen prüfen“, so ein Sprecher des Ministeriums, „das ist ja der Sinn eines Begutachtungsverfahrens.“

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.06.2010)

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