Gerichtsverfahren dauern „ewig“,heißt es. Zum Teil stimmt das auch. Aber: Die meisten Ermittlungen landen nie vor dem Richter. Und: Bei „kleinen Fischen“ wird (sehr) kurzer Prozess gemacht.
Der Prozess ist die Strafe. Anlässlich schier endloser Strafverfahren ist dies zum geflügelten Wort geworden. Bestes Beispiel: der „ewige“ Buwog-Prozess gegen Karl-Heinz Grasser. Und auch aus der Zivilgerichtsbarkeit langen haarsträubende Meldungen ein. So enthält der Jahresbericht der Anwälte ein eigenes Kapitel: „Unzumutbare Verfahrensdauer“ – dort werden Fälle von unerträglicher Langsamkeit aufgelistet. Aber: Generell ist die Situation weniger trist, als man meinen könnte.
Die größte Ansammlung von Daten zur Verfahrensdauer findet sich im jährlichen Sicherheitsbericht der Bundesregierung. Dieser wird vom Innen- und vom Justizressort ausgearbeitet. Was nicht nur Richter und Staatsanwälte, sondern auch viele Beobachter stört: Wie lang ein Strafverfahren in Österreich durchschnittlich dauert, wird – der permanenten Kritik zum Trotz – überhaupt nicht erhoben.