Digitales Testament

Digitaler Nachlass noch zu wenig geregelt

Die Presse Digital/Clemens Fabry
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Die Arbeiterkammer Niederösterreich empfiehlt, anlässlich des nahenden Feiertags Allerheiligen auch den digitalen Nachlass rechtzeitig zu regeln.

In Zeiten der Digitalisierung rückt im Sterbefall neben dem realen Besitz auch der digitale Nachlass - Accounts bei sozialen Netzwerken, E-Mailkonten sowie sonstige Onlinedienste - in den Fokus. AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser: "Zu wenige Menschen regeln ihren digitalen Nachlass. Es ist daher ratsam, hier entsprechende Vorsorge zu treffen."

Dies sei wichtig, um einerseits Missbrauch und unerwartete Rechnungen, etwa von Online-Abos wie Netflix, zu verhindern. Andererseits kann es für die Hinterbliebenen auch belastend sein, wenn der Online-Status des Verstorbenen suggeriert, dass dieser noch am Leben sei.

Wie kann man vorsorgen?

Am besten erstellt man eine Liste aller Online-Mitgliedschaften, Profile und Accounts inklusive Benutzernamen und Passwörtern. "Diese Liste verwahrt man am besten an einem sicheren Ort wie in der Dokumentenmappe im Safe", empfiehlt Wieser. Eine Alternative zur physischen Liste ist die Verwendung eines Passwort-Managers. In diesem Programm sind alle Zugangsdaten gespeichert und können mit einem einzigen Passwort abgerufen werden.

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Die AK empfiehlt, auch die gewünschte Vorgehensweise für die Hinterbliebenen festzuhalten. Grundsätzlich gibt vier Möglichkeiten: Erhaltung, Löschung, Archivierung oder Übertragung der Daten an Angehörige, Erben oder dritte Personen.

Viele soziale Netzwerke wie Facebook oder Google+ bieten mittlerweile Möglichkeiten, für den Todesfall vorzusorgen. Beispielsweise kann eine bestimmte Person informiert werden, wenn der Kontoinhaber über längere Zeit inaktiv ist, bzw. eine Person wird als "Nachlasskontakt" festgelegt, die nach dem Tod das Konto verwalten soll. Diese kann allerdings nicht mehr auf die privaten Nachrichten zugreifen. Die zweite Möglichkeit wäre, das Profil zu löschen.

Entgeltliche Verträge wie Netflix, Parship usw. gehen auf die Erben über. Im Regelfall besteht aber die Möglichkeit, dass die Erben im Todesfall kündigen können.

Wurde keine Vorsorge bezüglich des digitalen Nachlasses getroffen und der Verstorbene hat auch keine Aufzeichnungen seiner Online-Aktivitäten hinterlassen, stehen die Hinterbliebenen vor größeren Herausforderungen.

(APA)

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