Umgangssprache und Minderheiten - Argumentation hapert - So einfach ist es - Kein herausragendes Ergebnis - Alle Mittel ergreifen

Argumentation hapert

Gastkommentar, von Jörg Haider, 24. Jan.
Wie definiert man "Umgangssprache"? Ich spreche zwei Fremdsprachen ziemlich gut und nütze sie auch beruflich und privat sehr häufig. Dennoch würde es mir nie einfallen, in einer Volkszählung Englisch oder Italienisch als meine "Umgangssprache" zu bezeichnen. Wie wohl auch Sie, Herr Dr. Haider, der, wie ich glaube, mich zu erinnern, recht gut Englisch spricht, nicht Englisch als Ihre Umgangssprache in besagter Volkszählung angegeben haben. Oder sollte ich mich da irren? Ich glaube, mit der Argumentation in diesem Gastkommentar hapert's ein bissl . . .

Elisabeth Bergmann

1050 Wien

So einfach ist es

Auch wenn der Landeshauptmann es wieder und wieder betont, so ist sein Standpunkt noch immer weder nachvollziehbar noch rechtskonform. Erstens: Wem tut es weh, wenn Österreich als Zentrum Europas auch die Minderheitenrechte aus dem Staatsvertrag umzusetzen beginnt? Nur ein paar Revanchisten, die im Lagerdenken ("Wer nicht meiner politischen Meinung ist, ist mein Feind und zu bekämpfen") verhaftet sind.

Zweitens: Selbst wenn man glaubt, man vergibt sich was, wenn man Minderheiten gegenüber großzügig ist, so kommt man - gerade als Jurist wie der LH - nicht um das juridische Basiswissen herum, dass der Instanzenzug nach einem Höchstgerichtserkenntnis zu Ende ist. Will man es als zuständiger Amtsträger nicht umsetzen, so muss man zurücktreten. So einfach ist es (auf Neudeutsch: It's as simple as that).

Martin Klein

2362 Biedermannsdorf

Kein herausragendes Ergebnis

Es ist halt leider sehr schwer, Kärnten zu verstehen, wenn Demagogie und mangelnde Rechtskenntnis die Voraussetzung für das Verständnis sind, denn anders ist der bereits im Untertitel hergestellte reißerische Bezug auf "Türken" nicht zu interpretieren. Der mag zwar in den Ohren mancher gut klingen, ist aber in zweierlei Hinsicht falsch. Erstens beziehen sich die Minderheitsrechte nur auf ethnische Gruppen und Gebiete, die historisch miteinander verwachsen sind, und nicht auf Zugezogene und zweitens nur auf bestimmte, explizit genannte Volksgruppen, wozu die Türken nicht zählen. Zweimal daneben ist kein herausragendes Ergebnis. Vielleicht hilft ein Nachhilfeunterricht in Verfassungsrecht - ich würde den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs wärmstens empfehlen.

Dipl.-Ing. Helmut Biely
3400 Weidling

Alle Mittel ergreifen

Richter sinniert, Haider rotiert, 19. Jänner
Von einigen recht kompetenten Verfassungs-Experten wird eine sogenannte "Ministeranklage" gegen Landeshauptmann Jörg Haider in den Raum gestellt, um damit endlich die Kärntner Ortstafelfrage erfolgreich lösen zu können. Sollte die Bundesregierung oder der Kärntner Landtag gegen Dr. Haider eine Anklage erheben, dann könnte das dafür zuständige "Staatsgericht", der Verfassungsgerichtshof, den LH wegen Rechts- und Verfassungsbruch schuldig sprechen und auch des Amtes entheben. Im äußersten Fall ist sogar ein Berufsverbot für Dr. Haider möglich.

Wenn aber nun manche meinen, dass man mit dieser Vorgangsweise "Neuland" betreten würde, ist das völlig klar, denn einmal ist es immer das erste Mal, egal in welcher Angelegenheit. Es gibt nirgendwo "totes Recht", nur weil es bisher noch nicht angewendet wurde. Im Jahr 1991 gab es mit der Amtsenthebung von LH Haider durch den Landtag auch eine Premiere, die aber damals nach seinen Aussagen von der "ordentlichen Beschäftigungspolitik im Dritten Reich, wovon die Bundesregierung einiges abschauen könnte", angebracht und unabwendbar war.

Sollte er zu weit gehen und Verfassungsgrundsätze missachten oder gar brechen, was vielleicht bereits geschehen sein könnte, dann sind alle vorhandenen Mittel gegen ihn zu ergreifen. Wenn selbst Ermahnungen durch die höchsten Vertreter des Staates (Bundespräsident, Präsidenten des VfGH und VwGH) nicht fruchten, von diesem Herrn ignoriert und nur ironisch kommentiert werden, dann kann man über eine Anklage und damit sehr wahrscheinliche Amtsenthebung als LH wirklich ernsthaft nachdenken. Es gibt keinen Grund, bis zur nächsten Landtagswahl im Jahr 2009 zuzuwarten - es ist vielmehr auf einen ordentlichen Umgang mit dem Staatsvertrag von 1955 zu achten.

Markus Karner
9431 St. Stefan im Lavanttal

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